Vorführwagen im Autokaufrecht von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart - Tilo Neuner-Jehle

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Vorführwagen im Autokaufrecht

Vorführwagen

BGH –VIII ZR 61/09- zfs 2011, 145

Beim Kauf eines Kraftfahrzeugs (hier: eines Wohnmobils) wird allein mit der Beschaffenheitsangabe „Vorführwagen“ ein bestimmtes Alter des Fahrzeugs nicht vereinbart.

Dies schließt nicht aus, dass der Käufer eines Vorführwagens aufgrund besonderer Umstände erwarten darf, dass ein als Vorführwagen angebotenes Fahrzeug ein bestimmtes Alter nicht überschreitet.

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