70 %-Grenze beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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70 %-Grenze Rechtsprechung BGH

BGH zur Anwendung der sog. 70 % Grenze

Der BGH hat durch Urteil vom 07. Juni 2005, Az. VI ZR 192/04, entschieden, dass der Schaden eines Unfallgeschädigten, der sein beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lässt, sondern durch Veräußerung den Restwert realisiert, in entsprechender Höhe ausgeglichen ist. Deshalb werde auch bei Abrechnung nach den fiktiven Reparaturkosten in solchen Fällen der Schadensersatzanspruch durch den Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt, so dass für die Anwendung der sog. 70 %-Grenze kein Raum sei.
Zum Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=33349

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