Werkstattverweisung des Versicherers beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle
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Werkstattverweisung bei Unfallschaden
Der sog. Werkstattverweis kommt zum tragen, wenn der Unfallgeschädigte seinen Unfallschaden fiktiv, d.h. auf Gutachterbasis abrechnet und der Schädigerversicherer dem Geschädigten eine sog. "Billigwerkstatt" benennt, in welcher er das Unfallfahrzeug günstiger reparieren lassen kann, als im Schadensgutachten.
In diesem Falle bezahlt die Schädigerversicherung auch nur den Schadensbetrag, den eine solche "Billigwerkstatt" einer Reparatur des Fahrzeuges zugrunde legt.
Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass eine solche Verweisung auf eine Billigwerkstatt nur dann rechtmässig ist, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug nicht reparieren lässt !
Allerdings hat der Bundesgerichtshof (s.u.) auch entschieden, dass im Falle der Geschädigte sein Fahrzeug im Ausland sehr viel billiger reparieren lässt, im Streitfalle auch nur diese "billige Auslandsreparatur" der Schadensabwicklung zugrunde zu legen ist, selbst wenn die deutsche "Billigwerkstatt" teuerer war, als die Auslandsreparatur !
Aber der Bundesgerichtshof hat auch entschieden, dass eine Reparatur des Fahrzeuges in der Billigwerkstatt zumutbar sein muss.
Zumutbar ist die dortige Reparatur, wenn die Werkstatt in einem örtlich nahe gelegenen Umkreis liegt (bis ca. 30 km), dieses technisch mit sonstigen Werkstätten vergleichbar ist und eine sach- und fachgerechte Reparatur sicher gestellt ist und diese Billigwerkstatt keine Sonderkondionen nur für den Schädigerversicherer bietet und für sonstige Kunden die Reparaturpreise höher sind.
Kein Werkstattverweis auf "Billigwerkstatt", wenn diese Sonderkonditionen nur für Schädigerversicherer bietet.
Kein Werkstattverweis auf "Billigwerkstatt", wenn diese Sonderkonditionen nur für Schädigerversicherer bietet.
BGH NJW 2015, 2110 = VersR 2015, 861
Werkstattverweis erst im Prozess und nach Reparatur in Eigenregie
Werkstattverweis erst im Prozess und nach Reparatur in Eigenregie
BGH Urt.v. 14.05.2013 -VI ZR 320/12 = BeckRS 2013, 09524
Bei einer fiktiven Abrechnung des Schadens kann der Schädiger auch noch im Rechtsstreit auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer technisch gleichwertigen Fachwerkstatt verweisen. Die vor dem Verweis erfolgte Reparatur des Fahrzeugs in Eigenregie ist dabei unbeachtlich.
Bei Werkstattverweis kein konkretes Angebot erforderlich
Werkstattverweisung
Bei Werkstattverweis kein konkretes Angebot erforderlich
LG Düsseldorf Urt.v. 08.07.11 -22 S 8/11- NJW-Spezial 2011, 491
Zu den Voraussetzungen nach der BGH-Rechtsprechung zu den Werkstattverweisen bei fiktiver Abrechnung gehört eine konkrete Reparaturzusage der Referenzwerkstatt nicht
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