Parkplatzunfall im Verkehrsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Der Parkplatzunfall im Verkehrsrecht Stuttgart
Bisher wurde bei Parkplatzunfällen ohne weitere konkrete Schuldprüfung regelmässig hälftiges Verschulden zugrunde gelegt, da auf Parkplätzen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelten würde.
Dem hat der Bundesgerichtshof in zwei seiner neueren Entscheidungen nun eine neue Richtung verliehen !
Anwendung des Anscheinsbeweises auch bei Parkplatzunfällen
Anwendung des Anscheinsbeweises auch bei Parkplatzunfällen
BGH Urt.v. 26.01.16 -VI ZR 179/15- = BeckRS 2016, 03382 = NJW-Spezial 2016, 138
Auch bei einem Parkplatzunfall können in mittelbarer Anwendung des § 9 V StVO über die Wertung des § 1 StVO zu Lasten des Rückwärtsfahrenden die Grundsätze des Anscheinsbeweises zur Anwendung kommen. Dafür muss aber feststehen, dass sich die Kollision beim Rückwärtsfahren ereignet hat.
Anm.:
Steht fest, dass sich die Kollision beim Rückwärtsfahren ereignete, der Rückwärtsfahrende zum Kollsionszeitpunkt selbst also noch nicht stand, so spricht auch bei Parkplatzunfällen ein allgemeiner Erfahrungssatz dafür, dass der Rückwärtsfahrende der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht nicht nahgekommen ist und den Unfall dadurch (mit)verursacht hat (s. BGH BeckRS 2016, 02712).
Aufgrund dieser Entscheidungen des BGH zum Parkplatzunfall kommt es bei Streitigkeiten innerhalb von Parkplatzunfällen nunmehr vermehrt darauf an, ob nur einer der Unfallbeteiligten rückwärts fuhr, oder beide.
Bereits dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Fahrzeug bei Kollision stand, kann der Anscheinsbeweis zu Lasten dieses Fahrzeuges nicht mehr gelten.
Steht fest, dass beide Fahrzeuge bei Kollision gefahren sind, oder kann bei beiden nicht ausgeschlossen werden, dass sie zum Unfallzeitpunkt gestanden sind, kommt es wieder zur Haftungsteilung.
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