Beilackierung in der Unfallabwicklung: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Beilackierung bei Reparatur des Unfallfahrzeugs

Das Problem der Beilackierung besteht dann, wenn das Unfallfahrzeug repariert und dann lackiert wird, jedoch der Lack an nicht beschädigten Fahrzeugteilen u.a. witterungsbedingt aufgebleicht ist und die nachlackierten Unfallteile sodann Farbaweichungen zum Restlack aufweisen.

Dieses Problem wird in einer guten Werkstatt derart gelöst, dass der Lackierer eine Farbangleichung vornimmt, welche im Fachjargon als sog. "Beilackierung" bezeichnet wird.

 

Nachdem die Beilackierung jedoch weitere Arbeitsschritte mit sich bringt, werden hierdurch die Kosten der Reparatur etwas höher. Die Schadensversicherer versuchen nun, die Kosten einer solchen Beilackierung aus der Reparaturrechnung abzuziehen mit der Begründung, eine solche sei nicht nötig gewesen.

Dem widersprechen jedoch die Mehrzahl der Gerichte !

Ersatzfähigkeit fiktiver Beilackierungskosten

Ersatzfähigkeit fiktiver Beilackierungskosten

BGH Urt. v. 17.09.19 -VI ZR 396/18- NJW 2020, 236

  1. Zum Maß notwendiger Überzeugung im Rahmen des § 287 I ZPO (hier: Berücksichtigung von so genannten Beilackierungskosten im Rahmen fiktiver Schadensabrechnung).
  2. Macht der Geschädigte im Rahmen der fiktiven Abrechnung Beilackierungskosten geltend, hat das Gericht zu prüfen, ob die Beilackierung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands mit überwiegender Wahrscheinlichkeit notwendig ist.
  3. Das Gericht kann die Ersatzfähigkeit von Beilackierungskosten nicht mit dem Hinweis ablehnen, die Erforderlichkeit der Kosten lasse sich erst nach durchgeführter Reparatur sicher beurteilen.

Erteilt der Geschädigte der Werkstatt den Auftrag zur Reparatur entsprechend der gutachterlichen Vorgaben, und ist im Schadengutachten eine farbangleichende Beilackierung vorgesehen, sind die Beilackierungskosten vom Schädiger zu erstatten

AG Geilenkirchen, Urteil vom 25.01.2017 – 10 C 80/16 IWW Abruf-Nr. 191959

Wenn die Beilackierung angrenzender Teile im Schaden- gutachten als technisch notwendig kalkuliert ist, gehört sie zum Schadenersatzanspruch                                          

AG Neu-Ulm, Urteil vom 9.10.2014 - 3 C 991/14 IWW Abruf-Nr. 143051

LG Memmingen,Urteil vom 25.2.2015 - 11 S 1713/14

AG Konstanz, Urteil vom 09.11.2016 - 9 C 615/16, IWW Abruf-Nr. 190080                                                               

„Der Geschädigte durfte sich auf die Richtigkeit des Gutachtens verlassen. … Die ausgeführten Reparaturen der Beilackierung und der Ersatz des Querträgers der Stoßstange sind im Gutachten enthalten.“

So auch

AG Salzgitter, Urteil vom 30.09.2016 – 22 C 57/15       IWW-Abruf-Nr. 189244

Kosten der bei Lackierung bei fiktiver Schadensabrechnung sind zu erstatten

AG Hagen, Urt.v. 12.01.18 -144 C 42/17- Die Verkehrsanwältin 2018, 78

auch im Fall der fiktiven Abrechnung können die Kosten der bei Lackierung ersetzt verlangt werden, soweit für den Fall der sach- und fachgerechten Reparatur deren Durchführung überwiegend wahrscheinlich ist.

Der Aufschlag auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers kann fiktiv ersetzt werden, wenn ein solcher Aufschlag ortsüblich ist.

Kosten der bei Lackierung bei konkreter Abrechnung

Kosten der bei Lackierung bei konkreter Abrechnung

AG Überlingen, Urt.v. 12.07.2017 -2 C 57/17- Die Verkehrsanwältin (DV) 2018, 15

Sieht das vom Geschädigten beauftragte Sachverständigengutachten einem bei Lackierung vor und lackiert die hiernach beauftragte Werkstatt auch bei, sind diese Kosten im Rahmen der subjektbezogenen Betrachtungsweise ein aus Sicht des Geschädigten erforderlicher Schaden, ohne dass es darauf ankommt, ob dies aus technischer Sicht erforderlich war.

Kosten für Beipolieren

Ist der Originallack des Fahrzeugs durch Alterungseinflüsse bereits etwas matter, sind die Kosten für das Beipolieren und damit für den optischen Übergang von der reparaturlackierten Stelle zu den angrenzenden Bereichen erstattungspflichtig  

AG Tübingen, Urt. v. 28.11.14 - 3 C 911/13, Abruf-Nr. 145202

Beilackierungskosten bei fiktiver Schadensabwicklung

Auch bei einer fiktiven Abrechnung sind die vom Schadengutachter kalkulierten Kosten der Beilackierung zu erstatten            

AG Aalen, Urteil vom 9.9.2014 - 8 C 1031/12, IWW Abruf-Nr. 142762

Kosten Farbmusterblech

Die Kosten für die Erstellung eines Farbmusterbleches gehören zum Schadenersatz, denn nach sachverständiger Beratung des Gerichtes sind das Mischen der Farbe und die Farbangleichung zwingende Bestandteile der Reparaturlackierung

AG Meiningen, Urt. v. 11.08.15 - 13 C 861/14, IWW Abruf-Nr. 145188

So auch AG Böblingen, Urteil v. 19.9.12 - 20 C 1443/12

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