Deckungszusage Rechtschutz bei Unfallschaden: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Rechtschutzversicherung im Verkehrsunfall

Deckungszusage Rechtsschutz beim Verkehrsunfall

Deckungszusage Rechtsschutz beim Verkehrsunfall

 

Haftpflichtversicherung muss die Anwaltsgebühren für die Einholung einer Deckungsschutzzusage bei der Rechtsschutzversicherung des Klägers zur Führung eines Schadensersatzprozesses gegen ihren Versicherungsnehmer erstatten

Das Amtsgericht Karlsruhe vertritt in seinem Urteil vom 10.06.2008 - Geschäftsnummer 5 C 185/08 - die Auffassung, dass der eintrittspflichtige, gegnerische Haftpflichtversicherer dem Geschädigten die geltend gemachten Anwaltsgebühren für die Einholung einer Deckungsschutzzusage bei seiner Rechtsschutzversicherung zur Führung eines Schadensersatzprozesses gegen den Versicherungsnehmer des Haftpflichtversicherers erstatten muss, wenn er die Regulierung des Unfallschadens abgelehnt hat.
http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2008_punkt2.pdf, PDF-Datei (170 KB)

Kosten für Einholung Deckungszusage Rechtschutzversicherung

Kosten für Einholung Deckungszusage Rechtschutzversicherung

OLG Karlsruhe -1 U 105/11- (DAR 2012,83)

 

Der Unfallgeschädigte hat in aller Regel keinen Anspruch, vom Unfallgegner die Kosten ersetzt zu verlangen, die sein Rechtsanwalt für die Deckungsanfrage beim Rechtschutzversicherer in Rechnung stellt. Diese Kosten sind vom Schutzzweck des § 249 BGB nicht umfasst und beruhen auf der Entscheidung des Geschädigten, sich gegen die Kosten einer erfolglosen Rechtsverfolgung abzusicheren. Eine Erstattung komme deshalb nur dann in Betracht,  wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforerlich und zweckmäßig war.

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