Auswahlrecht Reparaturwerkstatt beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle
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Auswahlrecht der Reparaturwerkstatt beim Verkehrsunfall
Auswahl der Reparaturwerkstätte
Der Geschädigte ist in der Wahl seiner Werkstatt grds. frei. Er unterliegt auch nicht einer Schadensminderungspflicht dergestalt, dass er eine billigere Werkstatt aufzusuchen hat. Der Geschädigte hat somit einen Anspruch darauf, dass er sein Fahrzeug in einer markengebundenen Werkstatt seiner Wahl zu den dort üblichen Stundenverrechnungssätzen reparieren lässt (BGH NJW 2003, 2086).
Dies ändert sich jedoch dann, wenn der Geschädigte zwei qualitativ gleichwertige Wege zur Reparatur zur Verfügung hat und einer der beiden Wege mit geringeren Kosten verbunden ist (BGH NJW 2003,2085).
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