Zurückbehaltungsrecht PKW nach Reparatur des Unfallschadens von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Zurückbehaltungsrecht PKW nach Reparatur des Unfallschadens

Zurückbehaltungsrecht der Reparaturwerkstatt

 

Bringt der Geschädigte sein Unfallfahrzeug in eine Reparaturwerkstatt und beauftragt dort die Reparatur seines Unfallschadens, so ist er Auftraggeber und verpflichtet der Werkstatt die Reparaturkosten zu bezahlen.

Auch, wenn diese oder ein Anwalt sich bemühen, die gegnerishe Versicherung zur Zahlung des Unfallsschadens zu bewegen, so hat die Reparaturwerkstatt dennoch das Recht vom Auftraggeber, vorliegend dem Geschädigten den Reparaturbetrag erstattet zu verlangen.

Zahlt jedoch der Schädigerversicherer nicht rechtzeitig bei Reparaturende, so hat die Werkstatt gegenüber dem Geschädigten gleichwohl ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB am reparierten Fahrzeug.  Der Geschädigte muss somit in Vorkasse treten und schauen, dass er sein Geld von der Versicherung erhält.

 

Dieses Recht der Reparaturwerkstatt sollte vom Anwalt jedoch genutzt werden !

Zahlt die gegnerische Versicherung nicht rechtzeitig den Unfallschaden und macht die Werkstatt von ihrem Fahrzeugzurückbehaltungsrecht Gebrauch, so hat die gegnerische Versicherung weiter Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten zu bezahlen, bis sie die EWerkstatt bezahlt hat und der Geschädigte von dieser sein Fahrzeug zurückerhält.

Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass dder Geschädigte wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Reparaturrechnung aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren und ihm auch keine Bank hierfür einen Kredit gewährt.

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