mangelhafte Reparatur beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

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mangelhafte Fahrzeugreparatur beim Verkehrsunfall

Mangelhafte Reparatur

Frage hier ist, wer die Folgekosten (Kosten der Nachbesserung, verlängerter Ausfallschaden) einer mangelhaften Reparatur zu tragen hat.

Diese Kosten (Werkstattrisiko) hat zunächst der Schädiger zu tragen (BGH NJW 1992,302). Der Geschädigte hat sodann dem Schädiger seine entspr. Ansprüche gegen die Werkstatt abzutreten, d.h. der Versicherer des Schädigers regressiert gegen die Werkstatt.

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