Reparaturauftrag beim Unfallschaden durch Anwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart

Reparaturauftrag beim Verkehrsunfall: Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo Neuner-Jehle

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Reparaturauftrag beim Verkehrsunfall - Wartezeit

Wie lange muss man beim Unfallschaden eigentlich warten, bis man sein Fahrzeug reparieren lassen kann ?

 

Hier gibt es regelmässig kein "abwarten müssen" ! Voraussetzung ist jedoch, dass ein Sachverständiger sein Schadensgutachten erstellt hat, dies dient zunächst der Beweissicherung für den eingetretenen Unfallschaden. Allerdings darf man dann aber auch seinem Sachverständigen vertrauen. Liegt das Schadensgutachten vor, darf man das Unfallfahrzeug reparieren lassen, ohne dem Schädigerversicherer noch Gelegenheit geben zu müssen, das Fahrzeug zu besichtigen. Eine Beweisvereitelung liegt hier dann definitiv nicht vor !

 

Lässt man nämlich das Unfallfahrzeug, welches ggf. nicht verkehrssicher ist, nicht unverzüglich reparieren, so kommt die Versicherung später und hält einem die Schadensminderungspflicht vor, wenn man über eine entsprechend längere Zeitdauer Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten getend machen will.

Reparaturauftrag sofort nach Gutachten

LG Ellwangen Urt.v. 20.09.13 -3 O 439/12-

Wenn der Geschädigte sofort nach Erhalt des Gutschtens die Reparatur beauftragt, macht er nichts falsch, sondern im Gegenteil alles richtig. Er muss nicht darauf warten, ob der gegnerische Haftpflichtversicherer das beschädigte Fahrzeug selbst besichtigen möchte.

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