Stundenverrechnungssätze beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Schadensabrechnung

Ende der Verweisung auf "Billigwerkstätten" !

Nach der Rechtsprechung des BGH soll der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung nicht auf die Billiglöhne unterhalb des durchschnittlichen marktüblichen Preises heruntergekürzt werden. Daher hat der BGH die "Marktüblichkeit" in allen seinen Entscheidungen hervorgehoben.

 

Eine Verweisung der Versicherer auf Werkstätten, welche Preise unterhalb der mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätze anbieten, ist somit mit den Vorgaben des BGH weder vereinbar, noch dem Geschädigten zumutbar (BGH Urt.v. 28.04.15 - VI ZR 267/14- (zfs 2017, 256))

so auch:

OLG Hamburg Urt.v. 28.04.14 -14 U 10/14

OLG München Urt.v. 13.09.2013 -10 U 859/13-

AG Hamburg Urt.v. 20.11.2014 -50a 220/12- (DV 2015, 47 f)

AG München Urt.v. 03.11.2014 -331 C 11887/14-

AG Solingen Urt.v. 29.01.2016 -11 C 372/15-

LG Landau Urt.v. 14.04.2016 -2 O 74/15-

AG Köln Urt.v. 19.04.2016 -263 C 210/15-

LG Düsseldorf Urt.v. 13.01.2017 -22 S 157/16-

s.a. Aufsatz RA Dr. Thomas Schulz, FA f. Verkehrsrecht, zfs 2017, 250 ff

 

Liegen somit die Preise der Verweisungswerkstätten unter dem ortsüblichen Marktdurchschnitt, liegt nach der Rechtsprechung des BGH und insbesondere seinem Urteil v. 28.04.2015 (VI ZR 267/14) von vornherein keine zumutbare Verweisung vor.

Es komme daher nicht mehr darauf an, ob die Preise auf Sonderkonditionen beruhen. Vielmehr entscheidend sei die Marktüblichkeit ! Preise unterhalb der mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätze seien jedoch nicht marktüblicvh

Die jeweiligen örtlichen und durchschnittlichen Verrechnungssätze für Richt- und Lackierarbeiten finden Sie auf der Internetseite der DEKRA-AG.

Stundenverrechnungssätze / Materialaufschläge (UPE-Aufschläge)

Stundenverrechnungssätze / Materialaufschläge (UPE-Aufschläge)

Der Geschädigte darf auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, ein geringerer Mittelwert aller regionalen Werkstätten ist nicht maßgeblich (BGH NJW 2003,2086).

Gegen die sog. UPE-Aufschläge kann nur argumentiert werden, wenn der Geschädigte tatsächlich ein Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall zusteht. Diese Position wird jedoch in der Rspr. kontrovers behandelt.

Frist für Verweisung auf Billigwerkstatt

LG Berlin, Urt. v. 15.12.2001, -58 S 169/08, zitiert nach juris

AG Stuttgart, Hinweisbeschluss v. 24.09.12 -44 C 3447/12

Der Versicherer kann den Geschädigten nur im Rahmen des Regulierungsverfahrens, nicht jedoch im laufenden Rechtsstreit auf eine Alternativwerkstatt verweisen. Denn gegen seine Pflicht zur Schadensminderung kann der Geschädigte dann nicht mehr verstoßen.

VW-Urteil: BGH NJW 2010, 606

VW-Urteil: BGH NJW 2010, 606

Es ist dem Schädiger, bzw. dessen Haftpflichtversicherer jedoch möglich, den Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt zu verweisen, wenn diese einen der markengebundenen Fachwerkstatt vergleichbaren Standart hat und für den Geschädigten ohne größere Schwierigkeiten erreichbar ist. Die Beweislast für die qualitative Vergleichbarkeit trägt hierbei der Versicherer.

Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Verwies auf eine günstigere Reparaturwerkstatt für den Geschädigten dann unzumutbar, wenn das Fahrzeug des Geschädigten nicht älter als drei Jahre oder durchgängig in einer markengebundenen Fachwerkstatt repariert und gewartet wurde („scheckheftgepflegt“). Hierfür trägt der Geschädigte die Beweislast.

Porsche-Urteil: BGH NJW 2003, 2086

Porsche-Urteil: BGH NJW 2003, 2086

Grundsätzlich kann der Geschädigte bei fiktiver Abrechnung seiner Schadensersatzforderungen die Reparaturkostenschätzung zu Grunde legen, die ein von ihm beauftragter Sachverständiger anhand der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt ermittel hat.

Maßgeblichkeit der Stundenverrechnungss#tze einer Fachwerkstatt, Ersatzfähigkeit der Verbringungskosten und der UPE-Aufschläge bei Abrechnung auf Gutachterbasis

Maßgeblichkeit der Stundenverrechnungss#tze einer Fachwerkstatt, Ersatzfähigkeit der Verbringungskosten und der UPE-Aufschläge bei Abrechnung auf Gutachterbasis

LG Dortmund Urt.v. 28.11.08 zfs 2009, 265

  1. Bei der Abrechnung auf Gutachterbasis kann der Geschädigte den Ersatz der Stundenverrechnungssätze einer Fachwerkstätte verlangen und muss sich nicht auf die niedrigeren Stundenverrechnungssätze einer freien Werkstatt verweisen lasen.
  2. Verbringungskosten und UPE-Aufschläge sind bei der Abrechnung auf Gutachterbasis ersatzfähig, wenn und soweit sie regional üblich sind.

Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens

Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens
In seinem Urteil vom 21.06.2007 - Az: 32 C 100/07 - vertritt das AG Gelsenkirchen die Auffassung, dass auch bei einer fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens sich der Geschädigte nach erfolgter Reparatur grundsätzlich nicht mehr auf eine günstigere Markenwerkstatt im Wohngebiet verweisen lassen muss. Außerdem führt das AG Gelsenkirchen aus, dass nur die Stundenverrechnungssätze am Wohnort zu vergleichen sind, die möglicherweise günstigeren Stundenverrechnungssätze der angrenzenden Nachbarschaft außer Betracht bleiben müssen. Zum Urteil:
http://verkehrsanwaelte.de/news/news08_2007_punkt1.pdf, PDF-Datei (420 KB)

Verweisung auf "Billigwerkstatt" bei fiktiver Abrechnung nein !

Verweisung auf "Billigwerkstatt" bei fiktiver Abrechnung nein !

AG Mainz Urt.v.15.02.06 –88 C 257/05- MittBl. der Arge VerkR 2/2006

Auch bei einer fiktiven Schadensabrechnung ist der Geschädigte befugt, die Stundenverechnungssätze einer markengebundenen Fachwertstätte anzusetzen. Er muß sich nicht auf eine kostengünstigere Reparatur verweisen lassen.

Auch bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf die Stundenverrechnungssätze sowie die Ersatzteilaufschläge einer markengebundenen Fachwerkstatt

Auch bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf die Stundenverrechnungssätze sowie die Ersatzteilaufschläge einer markengebundenen Fachwerkstatt
Auch nach einem Urteil des AG Merzig vom 15.06.2007 - Az: 23 C 453/06 - hat der Geschädigte bei fiktiver Abrechnung einen Anspruch auf Ersatz der Stundenverrechnungssätze sowie der Ersatzteilaufschläge einer markengebundenen Fachwerkstatt. Er muss sich nicht auf eine kostengünstigere Fremdwerkstatt verweisen lassen. Das Amtsgericht Merzig begründet seine Auffassung damit, dass der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht dadurch nachgekommen sei, dass er ein Sachverständigengutachten eingeholt hat. Nach der Überzeugung des Gerichtes ist es ihm nicht zuzumuten, sich auf eine kostengünstigere Fremdwerkstatt verweisen zu lassen. Nach Auffassung des AG Merzig ist dies vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit des Geschädigten nicht zulässig. § 249 Abs. 2 BGB eröffnet ihm die Möglichkeit, die Schadensbehebung in eigener Regie durchzuführen. Das Amtsgericht meint, dass er hierin beeinträchtigt würde, wenn er sich vorhalten lassen müsste, die Reparatur bei einer günstigeren Drittwerkstatt durchführen zu lassen.
http://verkehrsanwaelte.de/news/news09_2007_punkt4.pdf, PDF-Datei (730 KB)

Stundenverrechnungssätze bei KFZ-Reparatur

Stundenverrechnungssätze bei KFZ-Reparatur

LG Berlin Urt.v. 21.06.06 NZV 2006,656

Dem Eigentümer eines unfallbeschädigten PKW stehen die fiktiv berechneten höheren Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstätte nicht zu, wenn ihm in nur rund drei Kilometer Entfernung ein günstigerer KFZ-Meister- und Karosseriebetrieb zugänglich ist.

Stundenverrechnungssätze – Verweis auf kostengünstigere Fremdwerkstatt II

Stundenverrechnungssätze – Verweis auf kostengünstigere Fremdwerkstatt II

LG Potsdam Urt.v. 23.01.08 NJW 2008,1392

Höhere Stundenverrechnungssätze einer Fachwerkstatt werden dem Geschädigten dann nicht zuerkannt, wenn konkret ein qualitativ gleichwertiger und leicht erreichbarer Reparaturfachbetrieb benannt ist, der deutlich günstigere Sätze anbietet.

.a. LG Berlin NJW 2003,2086

Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten

Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten
Das Landgericht Göttingen hat durch Urteil vom 04.06.2008 - Geschäftsnummer: 5 S 5/08 - unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Göttingen entschieden, dass auch bei einer fiktiven Kostenabrechnung auf Gutachtenbasis der Geschädigte den Ersatz von Reparaturkosten, die bei der Durchführung der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entstanden wären, verlangen kann. Nach Ansicht des LG Göttingen ist vor dem Hintergrund der Dispositionsfreiheit des Geschädigten nicht einzusehen, wieso der erforderliche Geldbetrag im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGH variieren soll, je nachdem, ob der Geschädigte Ersatz einer konkret durchgeführten Reparatur oder den Wertersatz von auf dieser Basis berechneten Reparaturkosten verlangt. Das Landgericht Göttingen hat die Revision zugelassen, so dass abzuwarten bleibt, ob die beklagte Versicherung die Gelegenheit in die Revision zu gehen nutzen wird, um dem BGH die Möglichkeit zu geben, einen solchen Sachverhalt konkret zu entscheiden.
http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (390 KB)

Abrechnung nach Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstätte

Abrechnung nach Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstätte

LG Dortmund -4 S 54/11- (DAR 2012,23)

 

Soweit der BGH eine Abrechnung nach den Verrechnungssätzen einer markengebundenen Werkstätte zulässt, gilt dies auch dann, wenn bei einem älteren Fahrzeug mit sehr niedriger Laufleistung eine Jahresinspektion ausgelassen wird.  Es genügt dann, dass der geschädigte durch die eingereichten Rechnungen bweist, dass er sämtliche durchzuführenden Arbeiten in einer markengebundneen Werkstatt in Auftrag gegeben hat.

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