Mitverschulden beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

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Mitverschulden beim Verkehrsunfall

Mitveschulden beim Motorradunfall wegen falscher Kleidung

Kein Mitverschulden beim unterlassen des Tragens von Motorradschutzkleidung

LG Frankfurt/n., Urteil vom 07.06.2018 -2-015 118/17-, zfs 2019, 81

ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen von Motorradschutzkleidung an den Beinen kann nicht schon aus einem reduzierten Verletzungsrisiko hergeleitet werden. Kann ein dahingehendes Verkehrsbewusstsein den tatsächlichen Umständen und Gepflogenheiten der betroffenen Verkehrsteilnehmer nicht entnommen werden (hier: Fahrer einer Harley-Davidson), ist ein Mitverschulden des Geschädigten Motorradfahrers nicht feststellbar.

Mitveschulden beim Motorradunfall wegen Sportschuhen ?

OLG Nürnberg Beschl. v. 09.04.2013 -3 U 1897/12- = BeckRS 2013,06845 = NJW-Spezial 2013, 331

Es gibt (noch) kein allgemeines Verkehrsbewusstsein, dass das Tragen von Motorradschuhen für erforderlich hält, somit ist ein Mitverschulden bei Verletzungen durch Tragen nicht sachgerechter Schuhe beim Motorradunfall auszuschließen.

 

Hier hat das OLG Nürnberg bestätigt, dass dem verletzten Kläger kein Mitverschulden angelastet werden kann, weil er beim Verkehrsunfall mit seinem Motorrad keine Motorradschuhe, sondern Sportschuhe getragen hat.

Diese Situation ist jedoch nicht vergleichbar mit dem Tragen von Schutzkleidung an den Beinen, bei deren Fehlen das OLG Brandenburg (NJW-RR 2010, 538) eine Mithaftung angenommen hat.

 

Anmerkung:

Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten. Nachdem derzeit ca. 80 % aller Motorradfahrer Motorradschuhe beim Fahren tragen, hätte das OLG ein solches Verkehrsbewusstsein und somit eine Mithaftung bejahen können. Dann wäre allerdingsd weiter zu prüfen gewesen, ob das Tragen solcher Schuhe die Verletzung verhindert oder diese zumindest vermieden hätte.

Mitverschulden bei Fahrzeugreparatur – Schadensabrechnung

Mitverschulden bei Fahrzeugreparatur – Schadensabrechnung

AG Heilbronn Urt.v. 12.06.07 –6 C 1476/07- Der Verkehrsanwalt 1/2008

Überschreitet der gegnerische Haftpflichtversicherer die ihm zuzubilligende Prüfungspflicht bei unstreitiger voller Haftung dem Grunde nach, kann er nach erfolgter billigerer Reparatur den Geschädigten nicht auf eine gegenüber dem Sachverständigengutachten günstigere Wiederinstandsetzungsmöglichkeit verweisen. Vielmehr kann der Geschädigte den vollen vom Sachverständigen geschätzten Wert verlangen.

Mitverschulden - Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

Mitverschulden - Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

BGH -XI ZR 10/11- (ZfS 2012,496)

 

Der nichtangeschnallte Insasse eines PKW muss sich eine Mithaftung für den erlittenen Schaden nur dann und insoweit anrechnen lassen, als feststeht, dass das unterbliebene Anschnallen für den Unfallschaden ursächlich war, er also bei einem vorschrfitsmäßig angeschnallten Insassen  nicht oder nicht in dieser Schwere eingetreten wäre.  Dabei muss die Ursächlichkeit des unterlassenen Anschnallens hinsichtlich jeder einzelnen Verletzung festgestellt werden.

Mitverschulden bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt

Mitverschulden bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt

OLG München Urt.v. 07.06.2013 -10 U 1931/12- = BeckRS 2013, 09779

Das Nichtanschnallen eines Sicherheitsgurts kann zu einer Mithaftung von 1/3 führen. Dabei ist das Mitverschulden ein Bemessungsfaktor zur Ermittlung des Schmerzensgeldes.

 

Anm.:

Voraussetzung für den Mitverschuldenseinwand ist jedoch nicht nur der Nachweis des Nichtanlegens des Gurtes, sondern auch der Nachweis der Kausalität, dass durch das Nichtanlegen des Gurtes die Verletzung, bzw. deren Ausweitung eingetreten ist. 

Erstattung von Gutachterkosten

Erstattung von Gutachterkosten

OLG Hamm I-6 U 138/11 (DAR 2012,20)

 

Anders als vom OLG Rostock (NJW 2011, 1973 f) entschieden, nehmen auch die Sachverständigenkosten an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil, sind also bei einem Mitverschulden des Geschädigten ebenfalls nur anteilig zu erstatten.

Verneintes Schuldanerkenntnis der KFZ-haftpflichtversicherung bei erbrachter Teilzahlung und Mitteilung der zugrunde gelegten Haftungsquote

Verneintes Schuldanerkenntnis der KFZ-haftpflichtversicherung bei erbrachter Teilzahlung und Mitteilung der zugrunde gelegten Haftungsquote

LG Saarbrücken Urt.v. 12.10.2012 -13 S 100/12- (ZfS 2012,80)

 

Erbringt der Haftpflichtversicherer des Schädigers eine teilzahlung an den Geschädigten verbunden mit der Erklärung, man gehe von einer Mithaftung von 50 % aus,  stellt das jedenfalls dann kein der Rückforderung des Betrages entgegenstehendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, wenn der Geschädigte der Einschätzung des Versicherers zur Höhe der Mithaftung widerspricht und den Restbetrag geltend macht.

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