Alkoholfahrt beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Alkoholfahrt beim Verkehrsunfall
Alkoholfahrt und Obliegenheitsverletzung
Alkoholfahrt und Obliegenheitsverletzung
Urt. Des AG Nürtingen -11 C 1053/11- ZfS 2012,327
Die Regressnahme eines alkoholisierten Versicherungsnehmers wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung ist dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer zum Unfallzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,25 Promille aufwies. Dabei kommt einer Verurteilung wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB keine Bedeutung zu. Vielmehr ist bei einem solchen, die Grenze der absoluten Fahruntauglichkeit erheblich übersteigenden Wert die Annahme vorsätzlichen Handelns in Bezug auf die Alkoholisierung, zumindest bei einem alkoholgewohnten Kraftfahrer berechtigt.
Leistungskürzung und Regressbegrenzung
Leistungskürzung und Regressbegrenzung
AG Bochum -5 S 102/11- (ZfS 2012,573
Ist aufgrunde iner Alkoholfahrt mit einer BAK von 0,95 Promille eine Quotierung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der beklagten Versicherung vorzunehmen, so hat die Quotierung keine Anwendung auf das Regresslimit von € 5. 000,- zu finden. Vielmehr muss zunächst der durch den Versicherer regulierten Gesamtschaden gequotelt werden und kann dann erst in einem zweiten Schritt die Begrenzung auf den Höchstbetrag erfolgen.
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