Alkoholfahrt beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

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Alkoholfahrt beim Verkehrsunfall

Alkoholfahrt und Obliegenheitsverletzung

Alkoholfahrt und Obliegenheitsverletzung

Urt. Des AG Nürtingen -11 C 1053/11- ZfS 2012,327

Die Regressnahme eines alkoholisierten Versicherungsnehmers wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung ist dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer zum Unfallzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,25 Promille aufwies. Dabei kommt einer Verurteilung wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB keine Bedeutung zu. Vielmehr ist bei einem solchen, die Grenze der absoluten Fahruntauglichkeit erheblich übersteigenden Wert die Annahme vorsätzlichen Handelns in Bezug auf die Alkoholisierung, zumindest bei einem alkoholgewohnten Kraftfahrer berechtigt.

Leistungskürzung und Regressbegrenzung

Leistungskürzung und Regressbegrenzung

AG Bochum -5 S 102/11- (ZfS 2012,573

 

Ist aufgrunde iner Alkoholfahrt mit einer BAK von 0,95 Promille eine Quotierung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der beklagten Versicherung vorzunehmen, so hat die Quotierung keine Anwendung auf das Regresslimit von € 5. 000,- zu finden. Vielmehr muss zunächst der durch den Versicherer regulierten Gesamtschaden gequotelt werden und kann dann erst in einem zweiten Schritt die Begrenzung auf den Höchstbetrag erfolgen.

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