Reparaturkostenabrechnung nach Gutachten beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Reparaturkostenabrechnung auf Gutachterbasis = fiktive Abrechnung

Abrechnung von Reparaturkosten nach Gutachten

Abrechnung von Reparaturkosten nach Gutachten

AG Aachen Urt.v. 14.06.05 DS 2005, Haft ½

Der Geschädigte, der Reparaturkosten nach Gutachten abrechnet, hat Anspruch auf Ersatz der Kosten für Karosserie- und Lackierkosten, die in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden.

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