Reparaturkostenabrechnung nach Gutachten beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Reparaturkostenabrechnung auf Gutachterbasis = fiktive Abrechnung
Abrechnung von Reparaturkosten nach Gutachten
Abrechnung von Reparaturkosten nach Gutachten
AG Aachen Urt.v. 14.06.05 DS 2005, Haft ½
Der Geschädigte, der Reparaturkosten nach Gutachten abrechnet, hat Anspruch auf Ersatz der Kosten für Karosserie- und Lackierkosten, die in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden.
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