Flottenfahrzeug beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Berücksichtigung des Großkundenrabatt bei fiktiver Schadensabrechnung
Berücksichtigung des Großkundenrabatt bei fiktiver Schadensabrechnung
BGH, Urteil vom 29.10.2019 -VI ZR 45/19- = zfs 2020, 325
sind dem Geschädigten von markengebundenen Fachwerkstätten auf dem allgemeinen regionalen Markt Großkunden-Rabatte für Fahrzeugreparaturen eingeräumt worden, die er ohne weiteres auch für die Reparatur des Unfallfahrzeugs in Anspruch nehmen könnte, so ist dies ein Umstand, der im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung auch bei fiktiver Schadensabrechnung grundsätzlich zu berücksichtigen ist.