Bagatellschaden beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle
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Bagatellschaden - Bagatellfallgrenze beim Verkehrsunfall
Bagatellfallgrenze
Im Fall die Kosten für die Einholung eines Gutachtens in keinem angemessenen Verhältnis zur Schadenshöhe stehen, kann es dem Geschädigten obliegen, auf ein Gutachten zu verzichten und einen Kostenvoranschlag einzuholen.
Dieser kostet meist zwischen 10 und 15 % des Schadens und wird häufig mit deiner späteren Reparatur verrechnet. Auch die Kosten für den Kostenvoranschlag hat der ggn. Versicherer zu tragen.
Die Bagatellfallgrenze ist nicht starr und wird von verschiedenen Gerichten unterschiedlich hoch in Ansatz gebracht. Derzeit und je nach Gericht liegt sie zwischen 700,- und 750,- €.
Ausnahmen werden jedoch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass außer den sichtbaren Fahrzeugschäden noch weitere vorliegen könnte, z.B. bei Anstoß gegen Radlauf etc., ferner bei Unfallflucht aus Beweisgründen.
Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn es sich lediglich um einen oberflächlichen Schaden handelt und dieser für einen laien bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennbar war. Dabei kommt es auf das Erscheinungsbild an (Jahnke in Burrman/Heß/Hühnermann/Janke, Janker, § 249 BGB Rn. 163).
Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens trotz Bagatellschaden
Bagatellschadensfall:
AG Leverkusen - Erforderlichkeit eines
Sachverständigengutachtens trotz Bagatellschaden
Das AG Leverkusen hat in einem Urteil vom
04.01.2007 - 25 C 25/06 - entschieden, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens auch bei Vorliegen eines Bagatellschadens im Einzelfall erforderlich sein kann. Ein Verstoß gegen die
Schadensminderungspflicht liege nicht vor. Die Schadenshöhe sei nicht durch einen Kostenvoranschlag zu ermitteln gewesen. Zum Urteil:
http://verkehrsanwaelte.de/news/news03_2007_punkt1.pdf, PDF-Datei (90
KB)
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Schaden 700,- €
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Schaden 700,- €
AG Kiel Urt.v. 30.11.2011 -113 C 145/11-
Die Bagatellgrenze, unterhalb der ein Geschädigter die Einschaltung eines Sachverständigen nicht für erforderlich zu halten hat, liegt bei 700,- € Zu Berücksichtigen ist auch, dass ein Laie kaum in der Lage ist, die Schadenshöhe abzuschätzen, zumal dann, wenn er beim Eintritt nicht zugegen war.
Anmerkung Neuner-Jehle:
Bei der 700,- € Schadenssumme handelt es sich jedoch nicht um eine starre Grenze. Teils wird diese von Gerichten bei € 750,- gesehen, überwiegend jedoch wohl bei € 500,-.
Hinzu kommt jedoch, dass immer dann, wenn ein Unfall vorliegt, bei welchem nicht sicher ausgeschlossen werden kann, ob es noch verdeckte Folgeschäden gibt (z.B. Anstoß am Radlauf, Auffahrunfall, etc) ist ein Schadensgutachten regelmässig immer nötig, um solche Folgeschäden zu erfassen. Die Greneze von 700,- € darf aus meiner Sicht nur für einfache Beschädigungen am Lack oder Aussenspiegel, etc. geltend.
Im Falle ein solcher Schaden unter 700,- € vorliegt, besteht jedoch für den Geschädigten weiter das Recht, einen Kostenvoranschlag fertigen zu lassen. Für einen solchen verlangt die Autowerkstatt regelmässig zwischen 10 - 15 % des Reparaturschadens als Aufwandsentschädigung. Dieser ist sodann aber ebenfalls von der Schädigerversicherung zu begleichen.
Im Falle nun der Sachverständige sich mit seinen Gutachterkosten in diesem Berich bewegt, sind diese Kosten aus meiner Sicht von der Schädigerversicherung immer zu bezahlen.
Sachverständigenkosten -Berechnung - Bagatellgrenze
Sachverständigenkosten -Berechnung - Bagatellgrenze
LG LUdwigshafen/Rhein Urt. v. 04.01.2012 -2 k C 208/10-
Nicht zu beanstanden ist, wenn ein Sachverständiger ohne Verweis auf seinen Zeitaufwand ein Grundhonorar brechnet, es sei den, es besteht ein außergewöhnliches Missverhältnis zu den Nettoreparaturkosten. Zudem setzt die Erteilung des Auftrags voraus, dass die Bagatellgrenze von 500,- bis 700,- € nicht überschritten wird.
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