Schockschaden beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Schockschaden beim Verkehrsunfall

Anforderungen an den Nachweis eines Schockschadens

Anforderungen an den Nachweis eines Schockschadens

BGH Urt.v. 27.01.15 -VI ZR 548/12- zfs 2015, 382

Bei der Beurteilung der Frage, ob psychische Beeinträchtigungen infolge des Unfalltodes naher Angehöriger eine Gesundheitsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB darstellen, kommt dem Umstand maßgebliche Bedeutung zu, ob die Beeinträchtigungen auf die direkte Beteiligung des "Schockgeschädigten" an dem Unfall oder das Miterleben des Unfalls zurückzuführen oder ob sie durch den Erhalt der Unfallnachricht ausgelöst worden sind.

 

Anm.:

Ausführliche Erläuterung in zfs 2015, 384 durch RiOLG a.D. Heinz Diehl

Anwendung der Grundsätze zum Schockschaden auf fehlerhafte ärztliche Behandlung

Anwendung der Grundsätze zum Schockschaden auf fehlerhafte ärztliche Behandlung

BGH, Urteil vom 21.05.2019 - VI ZR 299/17-, NJW 2019, 2387

Die zum „Schockschaden“ (vgl. NJW 2015,2246, Rn. 9; NJW 2015, 1451 Rn. 6) entwickelten Grundsätze sind auch in dem Fall anzuwenden, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist. Eine Rechtfertigung dafür, die Ersatzfähigkeit von Schockschäden im Falle ärztlicher Behandlungsfehler weiter einzuschränken als im Falle von Unfallereignissen, besteht grundsätzlich nicht.

Schockschaden

OLG Karlsruhe Urt.v. 18.10.2011 -1 U 28/11-

 

Eine Ersatzpflicht für psychisch vermittelte Beeinträchtigungen - wie hier der Unfalltot naheer Angehöriger - wird regelmässig nur da bejaht, wo es zu gewichtigen psychologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die auch sonst nicht leichten nachteilen eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden. Die Gesundheitsbeschädigung muss also nach Art und Schwere über das hinausgehen, was nahe Angehörige in derartigen Fällen an Beeiträchtigungen erleiden (im Anschl. an BGH NJW 1989,2317)

Schmerzensgeld bei Schockschaden nach dem Unfalltod eines Kindes

Schmerzensgeld bei Schockschaden nach dem Unfalltod eines Kindes

OLG Frankfurt Urt.v. 19.07.2012 -1 U 32/11- zfs 2013, 202

Eine Gesundheitsverletzung kann auch durch psychische Einwirkung auf den Betroffenen herebeigeführt werden. Erleidet jeamnd bei dem miterlebten oder mitgeteilten scweren Unfall eines Angehörigen einen Nervenschock mit medizinisch konstatierbaren Folgewirkungen, die das maß an normaler Errgeung, Bestürzung und Betroffenheit überschreiten, hat die Gesundheitsvcerletzung echten Krankheitsweert und löst Schmerzensgeldansprüche aus.

 

Hier hatte das OLG Frankfurt ein Schmerzensgeld i.H.v. € 15. 000,- zugesprochen.

 

Mehr zu Schockschaden s. zfs 2ß13, 203

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