Gutachterkosten beim Verkehrsunfall von Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle
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Gutachten beim Verkehrsunfall
Zweites Gutachten beim Verkehrsunfall
Zweites Gutachten beim Verkehrsunfall
LG Saarbrücken -13 S 175/12- NZV 2014, 44 = Verkehrsjurist 2014, 27
Gibt der Haftpflichtversicherer des Schädigers im Einverständnis mit dem Geschädigten ein Sachverständigengutachten über das Ausmaß eines Unfallschadens in Auftrag, darf der Geschädigte jedenfalls dann ein weiteres Gutachten einholen, wenn das Gutachten des Haftpflichtversicherers offensichtlich fehlerhaft war.
Sachverständigenkosten für Ergänzungsgutachten
Sachverständigenkosten für Ergänzungsgutachten
AG Berlin-Mitte Urt.v. 11.04.2013 -4 C 126/12- Der Verkehrsanwalt 2013, 102
Stellt sich bei derDurchführung der Reparatur eine Ausweitung der Reparaturkosten heraus, sind auch die weiteren Kosten des Sachverständigen für die Ergänzung des Gutachtens erforderlich.
Sachverständigen-Kosten für Ergänzungsgutachten beim Verkehrsunfall
Sachverständigen-Kosten für Ergänzungsgutachten beim Verkehrsunfall
LG Frankfurt/Main Urt.v. 03.04.2012 -2-31 O 1/11- Der Verkehrsanwalt 2013, 98
Greift der Schädiger ein Schadensgutachten an, hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz zusätzlicher Sachverständigenkosten für das Ergänzungsgutachten.
Gutachternotwendigkeit bei Verdienstausfall
Gutachterkosten
Erstattung der Gutachterkosten über die
Höhe des Verdienstausfalles
Das Landgericht Gera vertritt in seiner
Entscheidung vom 19.01.2007 - Az: 3 O 496/06 - die Auffassung, dass dann, wenn der Geschädigte nicht über die zur Ermittlung seines Verdienstausfalles erforderlichen betriebswirtschaftlichen
Kenntnisse verfügt und über die korrekte Ermittlung des Verdienstausfalls zwischen den Parteien Streit besteht, er berechtigt sei, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ein Gutachten die
Ermittlung des Verdienstausfalles betreffend erstellen zu lassen. Der Schädiger müsse dem Geschädigten die hierdurch entstandenen Kosten in voller Höhe ersetzen.
http://verkehrsanwaelte.de/news/news11_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (370
KB)
Erstattung von Gutachterkosten
Erstattung von Gutachterkosten
OLG Hamm I-6 U 138/11 (DAR 2012,20)
Anders als vom OLG Rostock (NJW 2011, 1973 f) entschieden, nehmen auch die Sachverständigenkosten an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil, sind also bei einem Mitverschulden des Geschädigten ebenfalls nur anteilig zu erstatten.
Sachverständigenkosten beim Verkehrsunfall
Sachverständigenkosten
AG Saarlouis Urt.v. 21.12.2011 -26 C 2093/10(11)-
Die Sachverständigenkosten sind als Rechtsverfolgungskosten als an der Schadenshöhe zu orientierende Pauschale abzurechnen.
Bagatellfallgrenze: Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Schaden 700,- €
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten bei Schaden 700,- €
AG Kiel Urt.v. 30.11.2011 -113 C 145/11-
Die Bagatellgrenze, unterhalb der ein Geschädigter die Einschaltung eines Sachverständigen nicht für erforderlich zu halten hat, liegt bei 700,- € Zu Berücksichtigen ist auch, dass ein Laie kaum in der Lage ist, die Schadenshöhe abzuschätzen, zumal dann, wenn er beim Eintritt nicht zugegen war.
Anmerkung Neuner-Jehle:
Bei der 700,- € Schadenssumme handelt es sich jedoch nicht um eine starre Grenze. Teils wird diese von Gerichten bei € 750,- gesehen, überwiegend jedoch wohl bei € 500,-.
Hinzu kommt jedoch, dass immer dann, wenn ein Unfall vorliegt, bei welchem nicht sicher ausgeschlossen werden kann, ob es noch verdeckte Folgeschäden gibt (z.B. Anstoß am Radlauf, Auffahrunfall, etc) ist ein Schadensgutachten regelmässig immer nötig, um solche Folgeschäden zu erfassen. Die Greneze von 700,- € darf aus meiner Sicht nur für einfache Beschädigungen am Lack oder Aussenspiegel, etc. geltend.
Im Falle ein solcher Schaden unter 700,- € vorliegt, besteht jedoch für den Geschädigten weiter das Recht, einen Kostenvoranschlag fertigen zu lassen. Für einen solchen verlangt die Autowerkstatt regelmässig zwischen 10 - 15 % des Reparaturschadens als Aufwandsentschädigung. Dieser ist sodann aber ebenfalls von der Schädigerversicherung zu begleichen.
Im Falle nun der Sachverständige sich mit seinen Gutachterkosten in diesem Berich bewegt, sind diese Kosten aus meiner Sicht von der Schädigerversicherung immer zu bezahlen.
Sachverständigenkosten -Berechnung - Bagatellgrenze
Sachverständigenkosten -Berechnung - Bagatellgrenze
LG LUdwigshafen/Rhein Urt. v. 04.01.2012 -2 k C 208/10-
Nicht zu beanstanden ist, wenn ein Sachverständiger ohne Verweis auf seinen Zeitaufwand ein Grundhonorar brechnet, es sei den, es besteht ein außergewöhnliches Missverhältnis zu den Nettoreparaturkosten. Zudem setzt die Erteilung des Auftrags voraus, dass die Bagatellgrenze von 500,- bis 700,- € nicht überschritten wird.
Sachverständigenkosten (Auswahl, Kosten nach Schadenshöhe)
Sachverständigenkosten (Auswahl, Kosten nach Schadenshöhe)
AG Hamburg-Altona Urt.v. 26.09.2011 -314a C 91/11-
Der Geschädigte ist bei der Getlendmachung der Sachverständigengebühren nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Eine Pflicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes besteht hierbei allerdings nicht.
Einwendungen gegen die Höhe der Sachverständigenkosten können nur dann erhoben werden, wenn den Geschädigten ein Auswahlverschulden trifft oder die Überhöhung evident ist. Preise und Empfehlungen, die auf Sonderkonditionen verweisen, die der Versicherer ausgehandelt hat, sind nicht rrepräsentativ.
Gegen ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Honorar des Sachverständigen bestehen grundsätzlich keine Einwendungen.
Sachverständigenkosten (Auswahl, Kosten nach Schadenshöhe)
Sachverständigenkosten (Auswahl, Kosten nach Schadenshöhe)
AG Hamburg-Altona Urt.v. 26.09.2011 -314a C 91/11-
Der Geschädigte ist bei der Getlendmachung der Sachverständigengebühren nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Eine Pflicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes besteht hierbei allerdings nicht.
Einwendungen gegen die Höhe der Sachverständigenkosten können nur dann erhoben werden, wenn den Geschädigten ein Auswahlverschulden trifft oder die Überhöhung evident ist. Preise und Empfehlungen, die auf Sonderkonditionen verweisen, die der Versicherer ausgehandelt hat, sind nicht rrepräsentativ.
Gegen ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Honorar des Sachverständigen bestehen grundsätzlich keine Einwendungen.
Ersatz der Gutachterkosten wenn Vorschäden fehlen
Gutachterkosten
OLG Köln -7 U 134/11- VersR 2012, 1008
Zwar sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens nach einem Verkehrsunfall auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten objektiv als ungeeignet erweist. Dies gilt aber dann nicht, wenn der
Geschädigte den Sachverständigen nicht über das Vorhandensein unreparierter Vorschäden informiert und damit -zumindest fahrlässig- die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zur Bezifferung des Schadens
verschuldet hat.
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