Anrechnung von Rabatten beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

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Anrechnung von Rabatten beim Verkehrsunfall

Rabatte im Schadensrecht

BGH Urt.v. 18.11.11 -VI ZR 17/11

Rabatte, auf die ein Rechtsanspruch besteht (Werksangehörigenrabatt, etc.) kommen dem Schädiger zu Gute. Eventuelle Steuern (geldwerte Vorteile) müssen aber herausgerechnet werden (andeutungsweise BGH, auch LG Düsseldorf SP 02, 247).

Achtung:

Wer einen Rabatt erhält, darf hierüber die Versicheung nicht im Unklaren lassen. Hierdurch könnte sich der Tatbestand eines Betruges verwirklichen. Wird der gegnerischen Versicherung somit eine Rechnung zum Marktpreis vorgelegt und der Rabatt darin verschwiegen, kann es zu strafrechtlichen Problemen kommen.

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