Kostenübernahme für Reparaturablaufplan im Verkehrsrecht Stuttgart
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Kostenübernahme für Reparaturablaufplan beim Verkehrsunfall
Meist bei der Geltendmachung von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung verlangt die Versicherung den Nachweis der Reparaturdauer, wenn diese etwas länger gedauert hat. Dauert diese länger, weil etwa ein Ersatzteil bestellt werden muss, oder die Werkstatt ausgelastet ist, hat dies der Versicherer ebenfalls zu bezahlen.
Allerdings hat der Versicherer das Recht einen Nachweis für eine "überlange" Reparaturdauer zu verlangen. Der Nachweis wird durch Bestätigung der Reparaturwerkstatt geführt, welche einen sog. Reparaturablaufplan erstellt, durch welchen die Reparaturdauer dem Versicherer nachgewiesen werden kann.
Die Werksatt kann hierfür jedoch eine Rechnung ausstellen, für ihren Aufwand für die Erstellung eines solchen Reparaturablaufplans. Die meisten Versicherer wehren sich gegen die Übernahme solcher Kosten. Zu Unrecht wie die Gerichte urteilen !
Übernahme der Kosten für Reparaturablaufplan
LG Mosbach Urt.v. 31.10.12 -5 S 51/12-
Immer wieder verlangen Versicherer im Hinblick auf die Mietwagenkosten oder die Nutzungsausfallentschädigung die Vorlage eines Reparaturablaufplans. Wenn der Versicherer einen solchen Reparaturablaufplan anfordert, muss er die dafür entstehenden Kosten erstatten (hier € 75,-).
(s.a. AG Buchen Urt.v. 31.05.12 -1 C 76/12-)
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