Reparatur Unfallfahrzeug beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Reparatur des Unfallfahrzeuges

Reparaturkosten bei konkreter Abrechnung

Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten, Mietwagenkosten und Anwaltskosten

AG Lübeck, Urteil vom 04.10.2018 -26 C 560/18-, der Verkehrsanwalt 2019,32

Reparaturkosten sind nach erfolgter Reparatur nur dann nicht vollumfänglich zum Ausgleich zu bringen, wenn eine vermeintliche Überhöhung für den Geschädigten bei Auftragserteilung subjektiv erkennbar war.

Legt der Geschädigte mittels Reparaturablaufplan schlüssig dar, dass für ihn die Reparaturzeit nicht zu beeinflussen war, sind auch 43 Tage Mietwagenkosten zum Ausgleich zu bringen, wenn die Prognose des Sachverständigen nur acht Tage vorsah.

Bei einem erheblichen Sachschaden und einem Personenschaden, sowie die Notwendigkeit für den Anwalt mit mehreren Beteiligten Rücksprache zu halten, kann eine 1,8 Geschäftsgebühr angemessen sein.

 

AG Detmold, Urt.v. 10.01.18 -6 C 242/17- Die Verkehrsanwältin 2018,80

Der Geschädigte kann vom Schädiger den vollumfänglichen Ausgleich der Reparaturkosten nach einer unfallbedingten und gemäß zuvor eingeholten Gutachtens erfolgten und beauftragten Reparatur verlangen. Will der Schädiger kürzen, müsste er einen Verstoß des Geschädigten gegen die Schadensminderungspflicht darlegen und beweisen.

AG Überlingen, Urt.v. 18.12.17 -1 C 1097,17- Die Verkehrsanwältin 2018,80

Der Geschädigte kann vom Schädiger den vollumfänglichen Ausgleich der Reparaturkosten nach einer unfallbedingten und gemäß zuvor eingeholten Gutachtens erfolgten und beauftragten Reparatur verlangen. Will der Schädiger kürzen, müsste er einen Verstoß des Geschädigten gegen die Schadensminderungspflicht darlegen und beweisen.

Die Reparaturrechnung indiziert die Erforderlichkeit der Reparaturkosten in vollem Umfang.

Verbringungskosten bei konkreter Abrechnung

AG Coburg, Urteil vom 27.11.2018 – 14 C 1819/19-, Der Verkehrsanwalt 2019,28

Der Geschädigte hat einen Anspruch auf vollumfänglichen Ausgleich eine Reparaturkostenrechnung und muss sich nicht auf einen vom Schädiger geringeren angeblich lediglich erforderlichen Geldbetrag verweisen lassen, wobei es auch nicht darauf ankommt, ob der Geschädigte den Betrag bereits ausgeglichen hat oder nicht

 

Ersatzfähigkeit von Kosten für Probefahrt und Reinigung

Urteil AG Hamburg-Blankenese vom 14.11.2018 -533 C 56/17

Die Kosten einer Probefahrt nach einer unfallbedingten Reparatur sind bei einer erheblichen Beschädigung eines Kfz erforderlich, da diese Prüftätigkeiten umfangreicher sind als nach Servicearbeiten.

Auch Reinigungskosten nach einer unfallbedingten Lackierung sind grundsätzlich ersatzfähig.

Ist eine Reparaturwerkstatt keine an Herstellervorgaben gebundene Werksniederlassung, kann sie den tatsächlichen Aufwand abrechnen.

 

Kosten für Reparaturbestätigung

Kosten für Reparaturbestätigung

AG Berlin-Mitte Urt.v. 12.11.14 -104 C 3098/13- zfs 2015,42

Der Kläger hat auch einen Anspruch auf Zahlung der Kosten für die Reparaturbestätigung, die sich als zur Schadensbeseitigung erforderlich i.S.d § 249 Abs. 2 BGB erweist, um den Anspruch auf den Ausfallschaden (Nutzungsausfall, Mietwagen) während der Reparatur zu konkretisieren.

Mangelhafte Reparatur des Unfallschadens

Mangelhafte Reparatur des Unfallschadens

Frage hier ist, wer die Folgekosten (Kosten der Nachbesserung, verlängerter Ausfallschaden) einer mangelhaften Reparatur zu tragen hat.

Diese Kosten (Werkstattrisiko) hat zunächst der Schädiger zu tragen (BGH NJW 1992,302). Der Geschädigte hat sodann dem Schädiger seine entspr. Ansprüche gegen die Werkstatt abzutreten, d.h. der Versicherer des Schädigers regressiert gegen die Werkstatt.

Kosten für die Reparaturbestätigung

Kosten für die Reparaturbestätigung

AG Berlin-Mitte Urt.v. 12.11.14 -104 C 3098/13- Der Verkehrsanwalt 2015, 42

Der Kläger hat auch Anspruch auf Zahlung der Kosten für die Reparaturbestätigung, die sich als zur Schadensbeseitigung erforderlich i.S. des § 249 Abs. 2 BGB erweist, um den Anspruch auf den Ausfallschaden während der Reparatur zu konkretisieren.

Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung trotz Reparaturschaden

Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung trotz Reparaturschaden

LG Koblenz Urt. v. 25.04.2012 -12 S 4/12- Der Verkehrsanwalt 2013, 4

Wählt ein Geschädigter im Rahmen der Wiederherstellung  statt der Reparatur des beschädigten Fahrzeuges die Ersatzbeschaffung (Kauf eines anderen Fahrzeuges), so kann er die hierfür angefallene Mehrwertstuer bis zur Höhe des Umsatzsteuerbetrages ersetzt verlangen, der bei der wirtschaftlich günstigeren Wiederherstellung (hier Reparatur) angefallen wäre.

 

Der Fall war wie folgt:

 

Kläger hatte an seinem Fahrzeug einen unfallbedingten Schaden gem. Gutachten i.H.v. netto € 3. 148,73 zuzüglich Umsatzsteuer i.H.v. € 598,73. Die Wertminderung war mit € 300,- angesetzt, der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges mit € 14. 100,- einschließlich Umsatzsteuer und der Restwert mit € 8. 000,-.

Der Kläger ließ nicht reparieren, sonder erwarb ein Ersatzfahrzeug zu einem Kaufpreis von € 23. 109,24 zuzüglich Umsatzsteuer von € 4. 390,76.

 

Die Schädigerversicherung bezahlte jedoch bei dieser fiktiven Abrechnung nur die Nettoreparaturkosrten i.H.v. € 3. 148,73 sowie die Wertminderung i.H.v. € 300,-. Über den Rest musste Klage erhoben werden.

 

Das Gericht gab jedoch der klägerin Recht, indem es ausführte, diese habe einen Anspruch gem. §§ 7 Abs.1 StVG, 115 VVG auf Erstattung der geltend gemachten Umsatzsteuer und sie sei auch zur Ersatzbeschaffung berechtigt gewesen.

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles habe immer das Wahlrecht, sich zwischen Reparatur und fiktiver Abrechnung des Schadenszu entscheiden. Die Schranke finde sich nur dort, wo der Geschädigte sich bereichern würde.

Vorliegend könne die Kläerin die Umsatzsteuer, begrenzt auf den Betrag, der bei der Reparatur angefallen wäre (€ 598,26), von der Beklagten verlangen. Die Klägerin sei hierdurch weder bereichert noch entstände der beklagten ein nachteil. Unter Zugrundelegung dieser Erwägungen, die den wesentlichen Grundsätzen des Schadensrechts, insbesondere dem Grundsatz der Wirtschaflichkeit und des Verbotes der Überkompensation sowie der Dispositionsfreiheit des Geschädigten hinreichend Rechnung tragen und die das gericht sich zu eigen macht, war die hier geltend gemachte Umsatzsteuer der klägerin zuzusprechen.

 

Hinweispflicht der Werkstatt zur beabsichtigten Reparatur

Hinweispflicht des Kfz-Unternehmers vor Abschluss eines Reparaturvertrages auf weitere mögliche Schadensursachen

BGH, Urt.v. 14.09.17 -VII ZR 307/16- zfs 2018, 148

Bringt der Besteller eines Kfz-Reparaturauftrages für den Unternehmer erkennbar zum Ausdruck, dass Voraussetzung für den Abschluss dieses Vertrages möglichst verlässliche Informationen über die zur Behebung des Schadens notwendigen Kosten sind, müssen ihm vom Unternehmer die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände mitgeteilt werden.

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