Regulierungsdauer beim Verkehrsunfall von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Anwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Regulierungsdauer beim Verkehrsunfall

Immer wieder stellt sich die Frage, wie lange sich die gegnerische Versicherung bei einem Verkehrsunfall Zeit lassen darf, um den Unfallschaden zu regulieren.

 

Dies wird von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt:

- AG Erlangen 2 Wochen

- OLG Saarbrücken (MDR 2007, 1190) mind. 2 - 3 Wochen

- OLG Düsseldorf (NJW-RR 08, 114) 3 - 4 Wochen

- LG Bielefeld (zfs 68, 262) einen Monat

- OLG Frankfurt (OLGR 96, 77) 6 Wochen

- LG Oldenburg (DAR 99, 76) bis zu 7 Wochen

 

Tatsächlich hängt das Recht für eine bestimmte Regulierungsdauer immer an den Umständen des Einzelfalls (OLG München (DAR 2010, 644), OLG Saarbrücken (zfs 1991, 61), OLG Düsseldorf NZV 2008, 151), OLG Stuttgart (DAR 2010, 378).

 

Der gegnerische Haftpflichtversicherer ist nicht verpflichtet ohne weitere Prüfung "unbesehen und vorschnell" Zahlungen zu leisten (OLG Düsseldorf (NZV 2008, 151)., eine angemessene Zeit zur Prüfung ist ihm einzuräumen.

Der Begin der Prüfungszeit hängt in erster Linie jedoch davon ab, ob die Schadensanzeige des Unfallgeschädigten ihm überhaupt eine professionelle Prüfung der Sache- und Rechtslage erlaubt. Aus diesem Grunde ist rglm. immer angebracht, bereits unmitelbar nach dem Unfallereignis eines spezialisierten Rechtsanwalt für die Unfallansprüche einzuschalten.

 

Allerdings klar ist, dass die fehlende Mitwirkung des eigenen Versicherungsnehmers, oder auch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte (deren Erhalt häufig sehr lange dauert) in der Sphäre der gegnerischen Unfallversicherung liegen und für eine längere Dauer der Regulierung keine Rolle zum Nachteil des Unfallgeschädigten spielen dürfen ( OLG Saarbrücken (zfs 1991, 16),  OLG Saarbrücken (MDR 2007, 1190), OLG München (aaO), OLG Dresden (NZV 2009, 604).

 

Längere, als die o.g. durchschnittliche Bearbeitungsdauer wird dem gegnerischen Versicherer dann zugestanden, wenn es sich um einen Auslandsunfall handelt.

Überprüfungsfrist der Haftpflichtversicherung bei der Regulierung eines KFZ-Schadens

Überprüfungsfrist der Haftpflichtversicherung bei der Regulierung eines KFZ-Schadens

LG Zweibrücken, Urt.v. 16.10.15 -2 O 104/15- zfs 2016, 198

Die der Haftpflichtversicherung zuzubilligende Überprüfungsfrist hinsichtlich einer Regulierungsaufforderung hängt von den Gesamtumständen des Einzelfalls ab und liegt im Regelfall, gerechnet ab dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens des Geschädigten -unabhängig von der Möglichkeit des Haftpflichtversicherers in die amtliche Erittlungsakte Einsicht zu nehmen-, zwischen drei und vier Wochen.