Schadensminderungspflicht beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Schadensminderungspflicht beim Verkehrsunfall

Beim Verkehrsunfall unterliegt der Geschädigte einer sog. Schadensminderungspflicht, d.h. er hat alles zu tun, dass der Schaden nicht größer ausfällt, als er tatsächlich sein müsste.

Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass der Geschädigte den Schaden so zu halten hat, wie ein wirtschaftlich vernünftig denkender Dritter den Schaden gestalten würde, hätte er den Schaden selbst zu tragen.

 

Hierzu nachfolgend einige Beispiele zur Schadensminderungspflicht des Geschädigten:

Porsche-Urteil: BGH NJW 2003, 2086

Grundsätzlich kann der Geschädigte bei fiktiver Abrechnung seiner Schadensersatzforderungen die Reparaturkostenschätzung zu Grunde legen, die ein von ihm beauftragter Sachverständiger anhand der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt ermittel hat.

 

VW-Urteil: BGH NJW 2010, 606

Es ist dem Schädiger, bzw. dessen Haftpflichtversicherer jedoch möglich, den Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt zu verweisen, wenn diese einen der markengebundenen Fachwerkstatt vergleichbaren Standart hat und für den Geschädigten ohne größere Schwierigkeiten erreichbar ist. Die Beweislast für die qualitative Vergleichbarkeit trägt hierbei der Versicherer.

Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Verwies auf eine günstigere Reparaturwerkstatt für den Geschädigten dann unzumutbar, wenn das Fahrzeug des Geschädigten nicht älter als drei Jahre oder durchgängig in einer markengebundenen Fachwerkstatt repariert und gewartet wurde („scheckheftgepflegt“). Hierfür trägt der Geschädigte die Beweislast.

 

LG Berlin, Urt. v. 15.12.2001, -58 S 169/08, zitiert nach juris

AG Stuttgart, Hinweisbeschluss v. 24.09.12 -44 C 3447/12

Der Versicherer kann den Geschädigten nur im Rahmen des Regulierungsverfahrens, nicht jedoch im laufenden Rechtsstreit auf eine Alternativwerkstatt verweisen. Denn gegen seine Pflicht zur Schadensminderung kann der Geschädigte dann nicht mehr verstoßen.

Ersatzbeschaffung trotz Reparaturwürdigkeit

 

Übersicht

Der Geschädigte erwirbt ein Ersatzfahrzeug und veräußert sein Unfallfahrzeug, welches jedoch Reparaturwürdig ist.

In diesem Falle kann ihm der Versicherer die Schadensminderungspflicht entgegenhalten, wonach er auf der Basis WBW ./. RW abzurechnen hat.

Im Falle des reinen Reparaturschadens kann der Geschädigte sodann auch fiktiv abrechnen, jedoch ohne Anspruch auf An- und Abmeldepauschale oder andere Nebenkosten des Totalschadens. Er ist so zu stellen, als hätte er sein Fahrzeug fachgerecht reparieren lassen.

Porsche Panamera als Mietwagen

Porsche Panamera als Mietwagen

LG München II - 2 S 4044/11- DAR 2013, 34

Ein Geschädigter eines Verkehrsunfalls hat keinen Anspruch auf Erstattung der vollen Mietwagekosten, wenn die Anmietung eines mit dem beschädigten Fahrzeugs vergleichbaren Mietwagen für einen Zeitraum von neun Tagen Koten verursacht, die nahezu dreimal so hoch sind wie für einen Mietwagen zu einem geringeren Fahrkomfort, und wenn die KFZ-Nutzung rein privat erfolgt.

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