Wiederbeschaffungsaufwand beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Wiederbeschaffungsaufwand beim Verkehrsunfall
Wiederbeschaffungsaufwand beim Verkehrsunfall
Ersatz der über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegenden Reparaturkosten – Längere Weiternutzung des PKW
BGH Urt.v. 27.11.07 NJW 2008, 439
Der Geschädigte kann zum Ausgleich eines Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigt, Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) auch bei vollständiger und fachgerechter Reparatur im Regelfall nur verlangen, wenn er das Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate weiter nutzt.
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