Wiederbeschaffungsaufwand beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

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Wiederbeschaffungsaufwand beim Verkehrsunfall

Wiederbeschaffungsaufwand beim Verkehrsunfall

 

Ersatz der über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegenden Reparaturkosten – Längere Weiternutzung des PKW

BGH Urt.v. 27.11.07 NJW 2008, 439

Der Geschädigte kann zum Ausgleich eines Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigt, Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) auch bei vollständiger und fachgerechter Reparatur im Regelfall nur verlangen, wenn er das Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate weiter nutzt.

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