Anschnallpflichtverletzung - Mitverschulden beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle
Telefonische Sofortauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Anschnallpflichtverletzung - Mitverschulden
Mitverschulden - Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
Mitverschulden - Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
BGH -XI ZR 10/11- (ZfS 2012,496)
Der nichtangeschnallte Insasse eines PKW muss sich eine Mithaftung für den erlittenen Schaden nur dann und insoweit anrechnen lassen, als feststeht, dass das unterbliebene Anschnallen für den Unfallschaden ursächlich war, er also bei einem vorschrfitsmäßig angeschnallten Insassen nicht oder nicht in dieser Schwere eingetreten wäre. Dabei muss die Ursächlichkeit des unterlassenen Anschnallens hinsichtlich jeder einzelnen Verletzung festgestellt werden.
Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte
vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich
Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte
auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.