Anwaltskosten beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Anwaltskosten beim Verkehrsunfall

Erstattung von Anwaltskosten

Erstattung von Anwaltskosten

AG Balingen Urt.v. 28.10.14 -4 C 322/14- Der Verkehrsanwalt 2015, 55

  1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind vorgerichtliche Anwaltskosten dann als Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen, wenn die Inanspruchnahme des Anwalts erforderlich war (vgl. BGH NJW 1995, 446).
  2. Dies ist bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen grundsätzlich immer der Fall, es sei denn, es handelt sich um einen einfach gelagerten Fall, bei dem die Haftung dem Grunde und der Höhe nach derart klar ist, dass sich die voraussichtliche Abwicklung des Schadensfalls aus Sicht des Geschädigten so darstellt, dass kein Anlass für Zweifel an der Ersatzpflicht des Schädigers bestehen (BGH a.a.O.).

 

Anm.:

In diesem Fall hat das Gericht die Anwaltskosten zugesprochen, auch nachdem es sich um einen klaren Haftungsfall gehandelt hat. Nachdem der Schädigerversicherer Einwendungen der Höhe nach erhob, genügte das alleine schon dem Gericht für die Annahme, in diesem Falle wäre die Zuziehung eines Anwaltres für die Unfallabwicklung schlicht nötig gewesen.

Beginn der Entstehung von Anwaltskosten beim Verkehrsunfall

Beginn der Entstehung von Anwaltskosten beim Verkehrsunfall

AG Hannover Urt.v. 26.04.06 -543 C 247/16- Die Verkehrsanwältin 2016, 233

  1. Rechtsanwaltsgebühren, die durch die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzasprüchen aus Verkehrsunfällen her stammen, sind ein vom Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des unfallverursachenden Fahrzeugs zu übernehmender erstattungsfähiger Schaden.
  2. Ein Rechtsanwaltsvertrag entsteht mit der telefonischen Beauftragung der Verfahrensbevollmächtigten.

 

Im Falle der Geschädigte die Anwaltsgebühren noch nicht an diesen bezahlt hat, kann er an sich die Zahlung nicht an sich verlangen, sondern hat nur einen Anspruch auf Freistellung von diesen Kosten (§ 257 BGB). Nachdem die Schädigerversicherung den Ausgleich der Anwaltskosten trotz Fristsetzung entgültig abgelehnt hat, ist der Kläger wiederum berechtigt Zahlung direkt an sich zu beanspruchen.

An Sachverständigen abgetretene Gebühren zählen zum Streitwert in der Unfallabwicklung

An Sachverständigen abgetretene Gebühren zählen zum Streitwert in der Unfallabwicklung

AG Halle Urt.v. 15.06.16 -94 C 344/16- Die Verkehrsanwältin 2016, 2016, 233

Der Kläger hat gegen die Beklagten einen Anspruch auf Erstattung von restlichen außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. € 78,90 gem. § 249 BGB.

Hieran ändert nichts, dass der Kläger die Sachverständigenkostn bereits an den Sachverständigen abgetreten hat. Die Abtretung erfolgte lediglich erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt, weswegen der Streitwert, aus welchen die Anwaltsgebühren zu berechnen sind, auch diese Schadensposition umfassen.

Kein Restwertabzug beim Gegenstandswert

Kein Restwertabzug beim Gegenstandswert

AG Siegburg Urt.v. 12.09.16 -122 C 114/16- = Beck-RS 2016, 16422 = NJW-Spezial 2016, 637

Die vom Haftpflichtversicherer zu ersetzenden Anwaltsgebühren für die Regulierung eines Verkehrsunfallschadens richten sich nach dem Wiederbeschaffungswert ohne Abzug des Restwerts

 

Entscheidung entspricht der überwiegenden Rechtsprechung, so auch zuletzt AG Eschwege, BeckRS 2016, 10764; Doetsch, zfs 2013, 49.

Gerichtliche Überprüfung der Höhe der Geschäftsgebühr eines Anwaltes

Gerichtliche Überprüfung der Höhe der Geschäftsgebühr eines Anwaltes

BGH Urt.v. 05.02.2013 -VI ZR 195/12- = BeckRS 2013, 03336

Die Frage, ob eine umfangreiche oder schwierige Angelegenheit vorliegt, die eine Geschäftsgebühr zu einem Gebührensatz von 1,5 rechtfertigt, ist vollumfänglich gerichtlich überprüfbar.

BGH erneut mit Urteil vom 8. Mai 2012 (VI ZR 273/11) klargestellt, dass der Ansatz einer 1,5 Geschäftsgebühr auch bei durchschnittlichen Sachen vom Ermessensspielraum des Rechtsanwalts erfasst ist, und daher auch Gebühren in dieser Höhe von der unterliegenden Partei zu erstatten sind.

„Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG bestimmt bei Rahmengebühren, zu denen die Geschäftsgebühr im Sinne der Nr. 2300 VV RVG zählt, der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, „nach billigem Ermessen“. Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nach § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG nur dann nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist. Dabei steht dem Rechtsanwalt nach überwiegender Meinung auch im Anwendungsbereich des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 % zu (vergl. Senatsurteil vom 31. Oktober 2006 – VI ZR 261/05; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 – XI ZR 110/10; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage, § 14 Rn. 12; Winkler in Meyer/Kroiß RVG, 5. Auflage § 14 Rn. 54; Römermann in Hartung/Römermann/Schons RVG, 2. Auflage, § 14 Rn. 89 f.). Hält sich der Anwalt innerhalb dieser Grenze und ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tätigkeit unterdurchschnittlich war, ist die von ihm festgelegte Gebühr jedenfalls nicht im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG unbillig und daher von dem Ersatzpflichtigen Dritten hinzunehmen (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 – IX ZR 110/10; Senatsurteil vom 31. Oktober 2006 – VI ZR 261/05).“

 

Ergebnis:
Der BGH stellt hier erneut klar, dass der Ansatz einer 1,5 Geschäftsgebühr weder eine überdurchschnittlich schwierige noch überdurchschnittlich umfangreiche Tätigkeit voraussetzt, sondern dass bereits eine durchschnittliche Angelegenheit ausreichend ist. Lediglich bei unterdurchschnittlichen Angelegenheiten ist der Ansatz einer 1,5 Geschäftsgebühr unbillig. Hier verbleibt es bei einer 1,3 Geschäftsgebühr.

Die vorgenannten Grundsätze lassen sich auch auf die Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen übertragen. Auch hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen darüber, ob die Versicherung lediglich eine 1,3 Geschäftsgebühr bezahlen oder aber auch eine 1,5 Geschäftsgebühr erstatten muss. Sie sollten sich daher von Ihrer Versicherung nicht mit fadenscheiniger Argumentation abspeisen lassen. Die Argumentation des BGH lässt sich auch hier bei der Korrespondenz mit der Versicherung verwenden.

Anwaltsvergütung (Toleranzgrenze)

Anwaltsvergütung (Toleranzgrenze)

AG Rudolfstadt Urt.v. 11.10.2011 -1 C 635/10-

 

Im Hinblick auf die anwaltliche Toleranzgrenze von 20 % ist eine Gebühr von 1,8 dann nicht zu beanstanden, wenn wegen der als überdurchschnittlich zu qualifizierenden Angelegenheit jedenfalls eine gebühr von 1,6 gerechtfertigt gewesen wäre.

Anwaltsvergütung (Toleranzgrenze)

Anwaltsvergütung (Toleranzgrenze)

LG Freiburg Urt.v. 11.05.2011 -2 O 357/10-

auch AG Lörrach Urt.v. 11.08.2011 -6 C 877/11-

 

In Verkehrsunfallschäden ist wegen der Toleranzgrenze eine Erhöhung der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 auf 1,5 der gerichtlichen Überprüfung entzogen.

 

Gebührenrecht (Erstattung einer 1,5-Gebühr)

Gebührenrecht (Erstattung einer 1,5-Gebühr)

AG Köln Urt.v. 06.02.2012 -262 C 208/11-

 

Die Erhöhung der 1,3-fachen Regelgebühr auf eine 1,5-fache Gebühr ist der gerichtlichen Überprüfung (....) entzogen. Für Rahmengebühren entspricht es allgemeiner Meinung, dass dem Anwalt bei der festlegung der konkreten gebühr ein Spielraum von 20 % (sog. Toleranzgrenze) zusteht (BGH Urt.v. 31.10.06). Hält sich der Anwalt innerhalb dieser Grenze, ist die von ihm festgelegte gebhr jedenfalls nicht im Sinne des § 14 Abs.1 S.4 RVG unbillig und daher von dem ersatzpflichtigen Dritten hinzunehmen. Mit der Erhöhung der in jedem Fall angemessenen Regelgebühr von 1,3 um 0,2 haben die Rechtsanwälte der Klägerin die Toleranzgrenze eingehalten.

Gebührenrecht (Erstattung einer 1,8-Geschäftsgebühr)

1,8 Geschäftsgebühr für außergerichtliche Unfallregulierung

AG Zittau Urt.v. 08.09.2016 -14 C 127/16- zfs 2017, 287

Die Bestimmung einer 1,8 Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Verkehrsunfallschadensregulierung entspricht billigem Ermessen, wenn bei sonst durchschnittlichen Umständen i.S.v. § 14 I RVG bei einer Bearbeitungszeit von etwa einem Jahr die anwaltliche Tätigkeit umfangreich und die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber überdurchschnittlich waren

Gebührenrecht (Erstattung einer 1,8-Geschäftsgebühr)

AG Heidelberg Urt.v. 06.06.2013 -21 C 95/13- Der Verkehrsanwalt 2013, 122

Auch wenn die haftung dem Grunde nach unstreitig ist und lediglich Sachschaden beansprucht wird, kann sich eine 1,8 Geschäftsgebühr als angemessen darstellen, wenn (übliche) Schwierigkeiten bei derDurchsetzung verschiedener Schadenspositionen bestanden.

2 Unfallmandanten = 2 Angelegenheiten ?

Vertretung zweier Unfallbeteiligten (Schadensersatz für Eigentümer Fahrzeug und Schmerzensgeld Beifahrer) sind gebührenrechtlich zwei Angelegenheiten.

Urteil des AG Lörrach, Urt.v. 18.02.19 -6 C 1185/19-

Hiernach handelt es sich um keine einheitliche Angelegenheit nach § 7 RVG.

Die Beauftragung des Rechtsanwalts durch den Kläger erfolgte hier zwar aufgrund eines einheitlichen Lebenssachverhaltes. Es ist allerdings – wie zur Überzeugung des Gerichts (§ 286 ZPO) durch die beiden vorgelegten Vollmachten, unstreitig mit getrennten Briefen zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit jeweils unterschiedlichen Aktenzeichen geltend gemachten Schäden zweier Personen an unterschiedlichen Rechtsgütern, aber auch die Behandlung durch das Abrechnungsschreiben der Beklagten (siehe oben) nachgewiesen, festzuhalten, dass hier zwei Mandate wegen unterschiedlicher Schäden an unterschiedlichen Rechtsgütern gegeben waren (vergleiche auch insoweit Jahnke a.a.O. mit weiteren Nachweisen; s.a. Anmerkung zu AG Landshut, SVR 2015, 220 f.; Anmerkung zu AG Hannover SVR 2011, 458 f. mit weiteren Nachweisen; s.a. LG Passau, U. v. 21.05.2015 – 3 S 101/14). Die Geschädigten dürfen dies auch, ohne dass insoweit ein Verstoss gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) anzunehmen wäre (vergleiche nur Mayer in Gerold/Schmidt, RVG § 7 Rn. 6 mit weiteren Nachweisen).”

Gebührenabrechnung bei Verkehrsunfällen - Mehrere Angelegenheiten

AG Düren, Urteil vom 19.2.2020 -45 C 264/19- Die Verkehrsanwältin 2020, 98

es liegen grundsätzlich unterschiedliche Angelegenheiten vor, wenn der Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall mehrere Geschädigte aus dem gleichen Schadensereignis heraus vertritt und dabei getrennte Akten anlegt und getrennt mit dem Schädiger korrespondiert.

Allein die Tatsache, dass ein Personenschaden vorliegt und der Rechtsanwalt über Spezialwissen im Personenschaden recht verfügt, reicht noch nicht aus, die Anspruchsvoraussetzungen für ein überschreitende 1,3er Schwellengebühr vorzunehmen.

Kaskoversicherung und Anwaltskosten

Kaskoversicherung und Anwaltskosten

BGH Urt. v. 08.05.2012 -6 ZR 196/11-

 

Zur Frage, ob der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte vom Ersatzpflichtigen die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung der Unfallschäden gegenüber seinem Kaskoversicherer verlangen kann:

 

Die Anwaltskosten des Geschädigten für die Geltendmachung des Schadens bei seinem Kaskoversicherer sind nicht erstattungsfhähig, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt, der Geschädigte die ihm entstandenen Schäden gegenüber dem beklagten Haftpflichtversicherer zunächst selbst und ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts geltend gemacht hat und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kaskoversicherer seine Leistungspflicht aus dem Versicherungsvertrag in Abrede stellen würde.

Keine Anrechnung von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten

AG Rosenheim, Beschluss vom 3.2.2020 -15 C 859/19- Die Verkehrsanwältin 2020, 100

werden restliche vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten als Hauptforderung im gerichtlichen Verfahren verfolgt, erfolgt keine Anrechnung mit aus derselben Angelegenheit bereits außergerichtlich - jedoch zu wenig- gezahlten vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten.

Kosten eines zweiten Anwalts bei Anwaltswechsel

Kosten eines zweiten Anwalts bei Anwaltswechsel

LG Köln -20 S 6/10- (ZfS 2012,33)

 

Im Falle eines notwendigen Anwaltswechsels ist die Rechtschutzversicherung verpflichtet, auch die Kosten eines zweiten Anwalts zu übernehmen. Ein notwendiger Anwaltswechsel liegt dann vor, wenn er weder vom Anwalt noch vom Versicherungsnehmer zu vertreten ist, also beispielsweise dann, wenn der Anwalt infolge einer Erkrankung das Mandat nicht mehr fortführen kann.

Anwaltsvergütung bei schleppender Schadensregulierung

Anwaltsvergütung bei schleppender Schadensregulierung

AG Düsseldorf Urt.v. 05.01.2012 -48 C 11698/10-

 

Das äußerst stockende Regulierungsverhalten, das ausführliche Stellungnahmen und mahnungen zu der Vielzahl der Schadenspositionen erforderlich machte, führt dazu, dass die 1,8 Geschäftsgebühr als angemessen anzusehen ist. 

Anwaltsvergütung für Schadensregulierung für Firmen mit eigener Rechtsabteilung

Anwaltskosten auch für geschädigte Mietwagenfirma

LG Stuttgart -3 S 312/15-

LG Stuttgart 5 S 124/16 - Protokoll-

  • Der Schädiger hat grds. auch die Organisation des Geschädigten zu akzeptieren.
  • Ob ein Anwalt eingeschalten werden kann, entscheidet sich danach, ob es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt oder nicht. Dies jedoch ist zum Zeitpunkt des Unfalleintritts zu beurteilen und nicht später. Ist die Schadenshöhe nicht geringfügig, ist dem Gericht bekannt, dass es zu einer Vielzahl von Einwendungen des Schädigerversicherers kommen kann.
  • Ist beim Unfallereignis nicht eindeutig, dass das definitive Alleinverschulden des Unfallgegners klar ist und eine mögliche Betriebsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann, so kann auch aus diesem Grunde grds. ein Rechtsanwalt eingeschalten werden.

Anwaltsvergütung für Schadensregulierung für Firmen mit Fahrzeugflotte

AG Münster Urt.v. 08.05.2013 -55 C 4095/2012- Der Verkehrsanwalt 2013, 119

Auch für den Betreiber einer gewerblichen Flotte, stellen Rechtsanwaltskosten für den von ihm beauftragten Rechtsanwalt für eine Unfallregulierung grundsätzlich erforderlichen Herstellungsaufwand dar.

Anwaltskosten für Leasinggesellschaft bei Verkehrsunfall

AG München Urt.v. 21.09.2012 -344 C 11573/12- Der Verkehrsanwalt 2012,162

Auch für eine KFZ-Leasinggesellschaft ist die außergerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwalts erforerlich und zweckmäßig, wenn sie nicht über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.

Anwaltskosten bei Vollkaskoregulierung

Anwaltskosten bei Vollkaskoregulierung

AG Rosenheim Urt.v. 18.09.2012 -16 C 1208/12

Der Verkehrsanwalt 2012, 164

Der Geschädigte hat einen Ersatzanspruch gegen den Haftpflichtversicherer auf Ersatz der zur Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung anfallenden Rechtsverfolgungskosten, wenn diese erforderlich und weckmässig waren.

Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Umfang des Ersatzanspruchs gegenüber der Kaskoversicherung eine Prüfung anhand der Versicherungsbedingungen erfordert.

Anwaltskosten bei erst später Einschaltung des Anwalts

Anwaltskosten bei erst später Einschaltung des Anwalts

LG Chemnitz Urt.v. 29.08.2012 -6 S 105/12

Der Verkehrsanwalt 2012, 166

Rechtsverfolgungskosten sind auch dann als erforderlich i.S.v. § 249 BGB anzusehen, wenn der Geschädigte mehrere Tage mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zuwartet und zunächst selbst mit dem Versicherer des Unfallursachers korrespondiert. Dass der Versicherer die Haftung ablehnt oder bestreitet, ist für eine erforderliche Rechtsverfolgung nicht notwendig.

Vertretung von Eigentümer und Fahrer beim Verkehrsunfall 2 Angelegenheiten

Zwei verschiedene Angelegenheiten bei Unfallregulierung für den Eigentümer des Unfallfahrzeugs einerseits wie auch für den Fahrer andererseits.

AG Limburg a.d.Lahn Urt.v. 27.06.16 -4 C 208/16 (15) = zfs 2016, 527

Die außergerichtliche Unfallschadensregulierung für den Eigentümer des Unfallfahrzeugs einerseits und fü+r den Fahrer andererseits stellt für den von beiden gemeinsam beauftragten Rechtsanwalt gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten dar.

Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

OLG Köln, Beschl. v. 09.03.16 -17 W 287/15- = RVG-Report 2016, 463

Hiernach fällt die Einigungsgebühr auch dann an, wenn die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären, dabei aber mangels Einigung über die Kostenverteilung die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen.

Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

AG Köln -136 C 133/10- VersR 2013, 180

Der Rechtschutzversicherer ist nicht verpflichtet, eine vom Gericht festgesetzte Einigungsgebühr zu übernehmen, wenn zwar formal ein "Vergleich" geschlossen wurde, dieser jedoch ein Anerkenntnis der gesamten geltend gemachten Forderung enthält.

Entstehung der Erledigungsgebühr

OLG Koblenz Beschl.v. 03.01.17 -10 E 11382/16. OVG-

NJW 2017, 905

Für das Entstehen der Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 des Vergütungsverzeichnisses (Anl. 1 zu § 2 II RVG) ist nicht erforderlich, dass vor der anwaltlichen Mitwirkung ein konkreter Vorschlag der Beklagten vorliegt, sondern es genügt, wenn eine unstreitige Erledigung im Raum steht und der Prozessbevollmächtigte im Vorfeld eines hierauf abzielenden Gesprächs mit seinen Mandanten die Bereitschaft zu einem Nachgeben mit Erfolg gefördert hat.

Anfall der Terminsgebühr bei einem außergerichtlichen Vergleich

OLG Köln Beschl.v. 06.04.2016 -17 W 67/16- zfs 2016, 525

Dem Prozessbevollmächtigten entsteht in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, die Terminsgebühr auch dann, wenn ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird.

Erstattungsfähigkeit und Festsetzung von Hebegebühren

Erstattungsfähigkeit und Festsetzung von Hebegebühren

LG Karlsruhe, Beschl.v. 05.03.19 -3 O 22/14-, BeckRS 2019, 6930; NJW-Spez. 2019, 316

Zahlt der Beklagte die Vergleichssumme und die festgesetzten Kosten an den Prozessbevollmächtigten des Klägers, ohne dazu aufgefordert worden zu sein, so hat er die durch die Weiterleitung der Gelder entstehenden Hebegebühren dem Kläger zu erstatten.

 

Anm.:

Dies gilt nach Nr. 1009 VV-RVG, wenn der Anwalt die eingegangenen Zahlungen weiterleitet. Dasselbe gilt für die festgesetzten Kosten, da diese für den Anwalt ebenfalls Fremdgeld sind und üblicherweise an den Mandanten, bzw. dessen Rechtsschutzversicherer weitergeleitet werden.

Auch nach dem LG Freiburg (AGS 2017, 362) ist die Hebegebühr bei Weiterleitung der eingegangenen Gelder beim Anwalt grundsätzlich erstattungsfähig. Anders nur, wenn der Anwalt ausdrücklich dazu auffordert, an ihn zu bezahlen.

Hinweispflicht des Anwalts auf wirtschaftlich sinnlos hohe Gebühren

Hinweispflicht des Anwalts auf wirtschaftlich sinnlos hohe Gebühren

LG Stuttgart Urt.v. 11.07.16 -27 O 338/15- AnwBl 2016, 772

Ein Rechtsanwalt hat den Mandanten im Erstberatungsgespräch auf die Höhe der ihm voraussichtlich geforderten Gebühren aufzuklären, wenn er entweder ausdrücklich danach gefragt wird oder wenn der Mandant aus besonderen Umständen des Einzelfalls einen solchen Hinweis erwarten kann.

Unfallschadensregulierung durch Anwalt in eigener Sache

Unfallschadensregulierung durch Anwalt in eigener Sache

AG Köln Urt.v. 11.12.17 -261 C 176/17 = BeckRS- 2017,137615; NJW-Spezial 2018, 61

reguliert ein Rechtsanwalt einen Verkehrsunfallschaden in eigener Sache selbst, so kann er gleichwohl die hierfür anfallende Vergütung als Schadensersatz verlangen.

 

So auch:

LG München I, NJW 1972,162

LG Mainz, NJW 1972, 161

AG München, BeckRS 2009, 14348

AG Münster, NJW-RR 2011, 760

Palandt/Heinrichs, BGB, 77. Aufl. 2018, § 249 Rn. 39

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