An- und Abmeldepauschale beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart Tilo Neuner-Jehle

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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An- und Abmeldekostenpauschale beim Verkehrsunfall

Ab- und Anmeldekosten als Serviceleistung durch Reparaturfirma

Ab- und Anmeldekosten

AG Syke, Urt.v. 19.12.2018 -24 C 469/18- Verkehrsanwalt 2019, 28

Der Geschädigte kann die Kosten für an und Abmeldung, die er für einen Dienstleister ausgeben musste, im Rahmen des Schadensersatzes verfolgen. Er muss sich nicht darauf verweisen lassen, sich selbst darum zu kümmern.

Erscheint die Abrechnung einer 1,5 Geschäftsgebühr durch den Anwalt in der Unfallregulierung nicht unbillig, so ist diese zu ersetzen.

 

An- und Abmeldekosten

Diese können zunächst vollständig beansprucht werden, jedoch müssen in diesem Falle die konkreten Nachweise vorgelegt werden.

Alternativ hierzu kann auch eine Pauschale beansprucht werden, welche nach der gängigen Rspr. zwischen 50,- und 75,- € liegt (OLG Stuttgart zfs 96, 414 = 75,- €).

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