Vorhaltekosten beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

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Vorhaltekosten beim Verkehrsunfall

Vorhaltekosten

Trotz reparaturbedingten Ausfallschadens kommt es vor, dass dem Geschädigten kein konkreter oder abstrakter Ausfallschaden entsteht, weil er über eine sog. Betriebsreserve verfügt.

Hier werden Fahrzeuge für den Fall vorgehalten, dass andere Fahrzeuge wegen z.B. regelmässig anfallender Instandsetzungs- oder Reparaturarbeiten ausfallen. Hier entsteht zwar dem Geschädigten kein Nutzungsausfall, gleichwohl kann er nach der Rspr. die Kosten für die Vorhaltung eines Reservefahrzeuges an den Schädiger weitergeben (BGHZ 32,28; BGH VersR 1976,170).

Es handelt sich hierbei um die allgemeinen Kosten der Anschaffung, des Kapitaldienstes und der Unterhaltung. Ein Beispiel für die Berechnung der Vorhaltekosten für den Ausfall eines LKW findet sich in der Entscheidung des AG Bad Neuahr-Ahrweiler (SP 2004,164). Darin wurde eine Nutzungsdauer von 8 Jahren, eine jährliche Nutzung von 250 Tagen und eine entspr. Fahrleistung zu Grunde gelegt.

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