Umbaukosten beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Umbaukosten beim Verkehrsunfall

Umbaukosten

Im Falle aus einem Unfallfahrzeug (Totalschaden) vor dessen Verschrottung bzw. anderweitiger Verwertung Fahrzeugteile wie z.B.

-          Radiogerät

-          Kassettenabspielgerät,

-          Telefon oder

-          behindertengerechte Ausrüstung

-          Anhängerkupplung,

-          etc.

ausgebaut werden, sind diese Kosten vom Schädiger zu tragen. Der übliche Satz für den Ausbau eines Autoradios beträgt pauschal zwischen 40,- und 50,- €.

Ein solcher Anspruch scheidet jedoch aus, wenn ein Gutachten vorliegt, in welchem das betroffene Teil bereits im Wiederbeschaffungswert berücksichtigt wurde. Diese Teile werden im Gutachten unter „Sonderzubehör“ aufgeführt.

Umrüstkosten einer Taxiausstattung

Umrüstkosten einer Taxiausstattung

BGH Urt.v. 23.05.17 -VI ZR 9/17- BeckRS 2017, 114184 = NJW-Spezial 2017, 425 f

Kosten für Umrüstungen, um ein Fahrzeug als Taxi nutzen zu können, können als zusätzliche Position bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts zu berücksichtigen sein.

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