Umbaukosten beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle
Telefonische Sofortauskunft:
0711 – 820 340 - 0
Umbaukosten beim Verkehrsunfall
Umbaukosten
Im Falle aus einem Unfallfahrzeug (Totalschaden) vor dessen Verschrottung bzw. anderweitiger Verwertung Fahrzeugteile wie z.B.
- Radiogerät
- Kassettenabspielgerät,
- Telefon oder
- behindertengerechte Ausrüstung
- Anhängerkupplung,
- etc.
ausgebaut werden, sind diese Kosten vom Schädiger zu tragen. Der übliche Satz für den Ausbau eines Autoradios beträgt pauschal zwischen 40,- und 50,- €.
Ein solcher Anspruch scheidet jedoch aus, wenn ein Gutachten vorliegt, in welchem das betroffene Teil bereits im Wiederbeschaffungswert berücksichtigt wurde. Diese Teile werden im Gutachten unter „Sonderzubehör“ aufgeführt.
Umrüstkosten einer Taxiausstattung
Umrüstkosten einer Taxiausstattung
BGH Urt.v. 23.05.17 -VI ZR 9/17- BeckRS 2017, 114184 = NJW-Spezial 2017, 425 f
Kosten für Umrüstungen, um ein Fahrzeug als Taxi nutzen zu können, können als zusätzliche Position bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts zu berücksichtigen sein.
Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte
vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich
Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte
auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.