grobe Fahrlässigkeit im Unfallrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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grobe Fahrlässigkeit beim Verkehrsunfall
Grobe Fahrlässigkeit
Grob fahrlässig handelt wer
- die objektiv im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße außer Acht lässt und
- im subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden zur Last gelegt wird und
- Kausalität zwischen diesem Verhalten und dem eingetretenen Schaden besteht.
Grob fahrlässig somit ist, wer einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt. Bei besonderer leicht Sinnlichkeit, Sorglosigkeit oder Rücksichtslosigkeit ist das gesteigerte Verschulden, somit grobe Fahrlässigkeit zu bejahen (s. OLG Nürnberg, NZV 1988, 145).
grobe Fahrlässigkeit
OLG Nürnberg Urteil v. 25.04.05 –8 U 4033/04 = NJW-RR 2005, Heft 17
Eine kurzfristige Ablenkung durch das Bedienen des Autoradios führt noch nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes.
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