Haushaltsführungsschaden beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
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Haushaltsführungsschaden beim Verkehrsunfall
Haushaltsführungsschaden durch Mehrarbeit von Familienangehörigen
Haushaltsführungsschaden durch Mehrarbeit von Familienangehörigen
LG Konstanz Urt.v. 16.01.2013 -6 O 1997/12 = BeckRS 2013, 03138 = NJW-Spezial 2013, 299
Der Haushaltsführungsschaden ist, soweit der unfallbedingte Ausfall der Mehrarbeit von Familienangehörigen oder überobligatorische Anstrengungen der Verletzten aufgefangen wird, normativ zu ersetzen.
Haushaltsführungsschaden bei unfallbedingtem Fortfall der Fähigkeit des Geschädigten, seine pflegebedürftige Ehefau weiterhin zu pflegen
Haushaltsführungsschaden bei unfallbedingtem Fortfall der Fähigkeit des Geschädigten, seine pflegebedürftige Ehefau weiterhin zu pflegen
OLG Stuttgart Urt.v. 31.01.2013 -19 U 148/12- zfs 2013, 258
- Der unfallbedingte Verlust der Fähigkeit des Geschädigten, weiterhin Haushaltsarbeiten zu verrichten, stellt entweder einen Erwerbsschaden dar, wenn die Hausarbeit Beitrag zum Familienunterhalt ist, oder eine Vermehrung der Bedürfnisse, wenn sie der Deckung der Bedürfnisse des Verletzten dienen.
- Pflegekosten, die deshalb angefallen sind, weil der Geschädigte durch den Unfall die Fähigkeit zur Erbringung von weiteren Pflegeleistungen gegenüber seiner pflegebedürftigen Ehefrau verloren hat, sind entweder ersatzfähiger Erwerbsschaden oder ersatzfähige vermehrte Bedüfnisse.
Umfang des Haushaltsführungsschadens beim Verkehrsunfall
Haushaltsführungsschaden
AG Kiel Urt.v. 25.10.07 117 C 125/07 Der Verkehrsanwalt 1/2008
Der Umfang des zu ersetzenden Haushaltsführungsschadens orientiert sich am Wert der Arbeitsleitung, die im konkreten Fall –hier war ein verstärkt aufsichts- und zuwendungsbedürftiger Sohn vorhanden- ohne den Unfall tatsächlich erbracht worden wäre.
Die Höhe bemisst sich nach dem, was für eine Hilfskraft tatsächlich hätte aufgewendet werden müssen, mithin am Bruttolohn.
Haushaltsführungsschaden bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Haushaltsführungsschäden bei nichteheähnlicher Lebensgemeinschaft
OLG Düsseldorf Urt. v. 12.06.06 –1 U 241/05, NJW-RR 2006, Heft 22
In einer nichteheähnlichen Lebensgemeinschaft ist nur dann ein ersatzfähiger Vermögensschaden gegeben, wenn die Leistungen aufgrund einer vertraglichen Regelung erfolgen, oder wenn sie sonst als sinnvolle Verwertung der Arbeitskraft erfolgen.
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