UPE-Aufschläge beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart
Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle
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UPE-Aufschläge beim Verkehrsunfall
UPE-Aufschläge - Verbringungskosten
AG Offenburg Urt.v. 04.01.18 -2 C 141/17-
Ersatzteilaufschläge sind auch bei fiktiver Schadensabrechnung erstattungsfähig, soweit diese vom Schadensgutachter als regional von Fachwerkstätten typischerweise erhoben angesehen werden.
UPE (=Ersatzteilaufschläge) können auch bei fiktiver Schadensabrechnung vom Geschädigten beansprucht werden. Diese sind ersatzfähig, wenn und soweit sie regional üblich sind.
AG Stuttgart-Bad Cannstatt Urt. v. 01.07.2015 -4 C 1052/14- = BeckRS 2015, 19192
Ebenso
AG Esslingen Beschl. v. 27.11.17 -4 C 1196/17-
UPE-Aufschläge - Verbringungskosten
LG Saarbrücken Urt.v. 19.07.2013 -13 S 61/13- zfs 2013, 564
UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sind auch im Rahmen fiktiver Schadensabrechnung grundsätzlich erstattungsfähig, wenn ein anerkannter KFZ-Sachverständiger unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu dem Ergebnis gelangt ist, dass im Falle einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten diese Kosten üblicherweise erhoben werden (Anschluss OLG Düsseldorf SP 2012, 329; OLG Hamm NZV 2013, 247).
Stundenverrechnungssätze/Materialaufschläge (UPE-Aufschläge)
Stundenverrechnungssätze/Materialaufschläge (UPE-Aufschläge)
Der Geschädigte darf auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, ein geringerer Mittelwert aller regionalen Werkstätten ist nicht maßgeblich (BGH NJW 2003,2086).
Gegen die sog. UPE-Aufschläge kann nur argumentiert werden, wenn der Geschädigte tatsächlich ein Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall zusteht. Diese Position wird jedoch in der Rspr. kontrovers behandelt.
UPE-Aufschläge bei fiktiver Unfallabrechnung
UPE-Aufschläge bei fiktiver Unfallabrechnung
AG Frankfurt/Main Urt.v. 24.07.2012 31 C 1603/11- Der Verkehrsanwalt 2013, 97
Die Unkostenpauschale beträgt 30,- €. Verbringungskosten und UPE-Aufschläge können auch fiktiv ersetzt begehrt werden.
UPE-Aufschläge
AG Eschweiler: UPE-Aufschläge und
Verbringungskosten sind zu ersetzen.
Nach einem Urteil des AG Eschweiler vom 01. Juni 2006 - 26 C 31/06 -
sind auch bei Abrechnung auf Gutachtenbasis die Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten so zu ersetzen, wie sie bei einer Reparatur in einer örtlichen markengebundenen
Fachwerkstatt angefallen wären. Der Geschädigte habe grundsätzlich Anspruch darauf, die Reparaturen einer markengebundenen Fachwerkstatt durchführen zu lassen und zwar unabhängig davon, ob er die
Reparatur tatsächlich durchführen lässt oder nicht. Zum Urteil:
http://verkehrsanwaelte.de/news/news09_2006_punkt4.pdf (PDF-Datei, 291 KB)
Ersatzfähigkeit von UPE-Aufschlägen bei fiktiver Abrechnung
AG Berlin-Mitte Urt.v. 27.11.07 NJW 2008,529
Bei der fiktiven Schadensabrechnung sind die sog. UPE-Aufschläge im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 I ZPO zu berücksichtigen.
Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt
anfallenden fiktiven Reparaturkosten - Anspruch auf Ersatzteilaufschläge
Das Amtsgericht
Frankfurt am Main, kommt in seinem Urteil vom 15.02.2008 - Az: 31 C 2529/07-23 - zu der Auffassung, dass der Geschädigte auch bei einer fiktiven Abrechnung sich nur dann auf eine günstigere
Werkstatt verweisen lassen muss, wenn es sich um eine andere Fachwerkstatt mit Markenbindung zum gleichen Hersteller handelt, die dem Geschädigten ohne weiteres zugänglich ist und günstigere
Stundenverrechnungssätze, als im Gutachten angeführt, fordert. Das Amtsgericht Frankfurt ist ferner der Meinung, dass der Geschädigte, auch ohne konkreten Nachweis des Entstehens, Anspruch auf die im
Sachverständigengutachten in Ansatz gebrachten Ersatzteilaufschläge hat.
http://verkehrsanwaelte.de/news/news06_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (600 KB)
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