UPE-Aufschläge beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

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UPE-Aufschläge beim Verkehrsunfall

UPE-Aufschläge - Verbringungskosten

AG Offenburg Urt.v. 04.01.18 -2 C 141/17-

Ersatzteilaufschläge sind auch bei fiktiver Schadensabrechnung erstattungsfähig, soweit diese vom Schadensgutachter als regional von Fachwerkstätten typischerweise erhoben angesehen werden.

UPE (=Ersatzteilaufschläge) können auch bei fiktiver Schadensabrechnung vom Geschädigten beansprucht werden. Diese sind ersatzfähig, wenn und soweit sie regional üblich sind.

AG Stuttgart-Bad Cannstatt Urt. v. 01.07.2015 -4 C 1052/14- = BeckRS 2015, 19192

 

Ebenso

AG Esslingen Beschl. v. 27.11.17 -4 C 1196/17-

UPE-Aufschläge - Verbringungskosten

LG Saarbrücken Urt.v. 19.07.2013 -13 S 61/13- zfs 2013, 564

UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sind auch im Rahmen fiktiver Schadensabrechnung grundsätzlich erstattungsfähig, wenn ein anerkannter KFZ-Sachverständiger unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu dem Ergebnis gelangt ist, dass im Falle einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten diese Kosten üblicherweise erhoben werden (Anschluss OLG Düsseldorf SP 2012, 329; OLG Hamm NZV 2013, 247). 

Stundenverrechnungssätze/Materialaufschläge (UPE-Aufschläge)

Stundenverrechnungssätze/Materialaufschläge (UPE-Aufschläge)

Der Geschädigte darf auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, ein geringerer Mittelwert aller regionalen Werkstätten ist nicht maßgeblich (BGH NJW 2003,2086).

Gegen die sog. UPE-Aufschläge kann nur argumentiert werden, wenn der Geschädigte tatsächlich ein Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall zusteht. Diese Position wird jedoch in der Rspr. kontrovers behandelt.

UPE-Aufschläge bei fiktiver Unfallabrechnung

UPE-Aufschläge bei fiktiver Unfallabrechnung

AG Frankfurt/Main Urt.v. 24.07.2012 31 C 1603/11- Der Verkehrsanwalt 2013, 97

Die Unkostenpauschale beträgt 30,- €. Verbringungskosten und UPE-Aufschläge können auch fiktiv ersetzt begehrt werden.

UPE-Aufschläge

 

AG Eschweiler: UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sind zu ersetzen.
Nach einem Urteil des AG Eschweiler vom 01. Juni 2006 - 26 C 31/06 - sind auch bei Abrechnung auf Gutachtenbasis die Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten so zu ersetzen, wie sie bei einer Reparatur in einer örtlichen markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären. Der Geschädigte habe grundsätzlich Anspruch darauf, die Reparaturen einer markengebundenen Fachwerkstatt durchführen zu lassen und zwar unabhängig davon, ob er die Reparatur tatsächlich durchführen lässt oder nicht. Zum Urteil:
http://verkehrsanwaelte.de/news/news09_2006_punkt4.pdf (PDF-Datei, 291 KB)

Ersatzfähigkeit von UPE-Aufschlägen bei fiktiver Abrechnung

AG Berlin-Mitte Urt.v. 27.11.07 NJW 2008,529

Bei der fiktiven Schadensabrechnung sind die sog. UPE-Aufschläge im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 I ZPO zu berücksichtigen.

 

Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten - Anspruch auf Ersatzteilaufschläge
Das Amtsgericht Frankfurt am Main, kommt in seinem Urteil vom 15.02.2008 - Az: 31 C 2529/07-23 - zu der Auffassung, dass der Geschädigte auch bei einer fiktiven Abrechnung sich nur dann auf eine günstigere Werkstatt verweisen lassen muss, wenn es sich um eine andere Fachwerkstatt mit Markenbindung zum gleichen Hersteller handelt, die dem Geschädigten ohne weiteres zugänglich ist und günstigere Stundenverrechnungssätze, als im Gutachten angeführt, fordert. Das Amtsgericht Frankfurt ist ferner der Meinung, dass der Geschädigte, auch ohne konkreten Nachweis des Entstehens, Anspruch auf die im Sachverständigengutachten in Ansatz gebrachten Ersatzteilaufschläge hat.
http://verkehrsanwaelte.de/news/news06_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (600 KB)

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