Verweisung des Versicherers auf freie Werkstatt beim Verkehrsunfall: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle

Spezialist für Unfallabwicklung berät kompetent und qualifiziert : Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle

 

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Verweisung auf freie Werkstatt beim Verkehrsunfall

Porsche-Urteil: BGH NJW 2003, 2086

Grundsätzlich kann der Geschädigte bei fiktiver Abrechnung seiner Schadensersatzforderungen die Reparaturkostenschätzung zu Grunde legen, die ein von ihm beauftragter Sachverständiger anhand der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt ermittel hat.

 

VW-Urteil: BGH NJW 2010, 606

Es ist dem Schädiger, bzw. dessen Haftpflichtversicherer jedoch möglich, den Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt zu verweisen, wenn diese einen der markengebundenen Fachwerkstatt vergleichbaren Standart hat und für den Geschädigten ohne größere Schwierigkeiten erreichbar ist. Die Beweislast für die qualitative Vergleichbarkeit trägt hierbei der Versicherer.

Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Verwies auf eine günstigere Reparaturwerkstatt für den Geschädigten dann unzumutbar, wenn das Fahrzeug des Geschädigten nicht älter als drei Jahre oder durchgängig in einer markengebundenen Fachwerkstatt repariert und gewartet wurde („scheckheftgepflegt“). Hierfür trägt der Geschädigte die Beweislast.

 

LG Berlin, Urt. v. 15.12.2001, -58 S 169/08, zitiert nach juris

AG Stuttgart, Hinweisbeschluss v. 24.09.12 -44 C 3447/12

Der Versicherer kann den Geschädigten nur im Rahmen des Regulierungsverfahrens, nicht jedoch im laufenden Rechtsstreit auf eine Alternativwerkstatt verweisen. Denn gegen seine Pflicht zur Schadensminderung kann der Geschädigte dann nicht mehr verstoßen.

Anforderungen an Verweis auf günstigere Werkstatt bei fiktiver Abrechnung

Anforderungen an Verweis auf günstigere Werkstatt bei fiktiver Abrechnung

BGH, Urteil vom 25.09.2018 -VI ZR 65/18- NJW 2019, 852

  1. Bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten muss sich der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gem. § 254 II BGB auf diese verweisen lassen.
  2. Dies gilt auch dann, wenn der Reparaturkostenkalkulation des von ihm beauftragten Sachverständigen bereits mittlere ortsübliche Sätze nicht markengebundener Fachwerkstätten zugrunde liegen. Es kann keinen Unterschied machen, ob im Privatgutachten von durchschnittlichen regionalen Stunden-Verrechnungssätze markengebundener oder freier Fachwerkstätten ausgegangen worden ist.
  3. Die Frage der “Ersatzfähigkeit“ der UPE-Aufschläge entscheidet sich nach den allgemeinen Grundsätzen zu Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten.

Verweisung an eine Referenzwerkstatt bei der Reparatur von Markenfahrzeugen

Verweisung an eine Referenzwerkstatt bei der Reparatur von Markenfahrzeugen

AG Kirchhain, Urteil vom 26.04.2018 -7 C 2/18(1)- Die Verkehrsanwältin 2018, 205

Möchte der Schädiger dem Geschädigten an eine Referenzwerkstatt verweisen, muss er darlegen und beweisen, dass diese vom Qualitätsstandard her einer markengebundenen Fachwerkstatt gleichsteht. Die Vorlage eines Prüfberichts, der überwiegend aus allgemeinen, floskelhaften Ausführungen besteht, genügt dazu nicht.

Verbringungskosten sind ersatzfähige Schadenspositionen, soweit sie regional üblich sind.

Auch Kosten für den Kostenvoranschlag sind ersatzfähige. Dies gilt ebenso bei Schäden unterhalb der Bagatellgrenze, da diese sonst nicht auf fiktiver Basis abgerechnet werden könnten.

Gleichwertigkeit der Reparaturen von Blechschäden in freien Fachwerkstätten mit Reparaturen in markengebundenen Werkstätten

Verweisung auf freie Werkstätten

 

Gleichwertigkeit der Reparaturen von Blechschäden in freien Fachwerkstätten mit Reparaturen in markengebundenen Werkstätten

OLG Frankfurt Urt. v. 30.05.11 – 1 U 109/10 – zfs 2011, 499

Es besteht kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine markengebundene Fachwerkstatt generell über ein höheres „Know-How“ insbesondere bei der Reparatur von reinen Blechsschäden verfügt, als eine freie Werkstatt.

Verweisung auf andere Werkstatt beim Verkehrsunfall

Verweisung auf andere Werkstatt beim Verkehrsunfall

AG Schweinfurt Urt.v. 30.06.2011 -3 C 331/11-

 

Die Verweisung auf eine andere Werkstatt ist nur dann zu berücksichtigen, wenn sie für den Geschädigten mühelos und ohne weiteres zugänglich ist. Das ist bei einer Entfernung von 25 km nicht der Fall.

Verweisung auf "Billigwerkstatt"

Verweisung auf "Billigwerkstatt"

AG Ahlen Urt. v. 13.01.2012 -30 C 82/11-

 

Voraussetzung für eine anderweitige qualifizierte Werkstatt sind deren Ausstattung, Personal nebst Schulung.

Fiktive Abrechnung - Billigwerkstatt

Fiktive Abrechnung - Billigwerkstatt

AG Saarlouis Urt.v. 21.12.2011 -26 C 2093/10(11)-

 

Die Reparaturkosten sind grundsätzlich an den Kosten einer Fachwerkstatt auszurichten, dies nur dann nicht, wenn der Schädiger darlegt und beweist, dass eine zumutbare freie Werkstatt preisgünstiger ist.

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